Bodenschutz/Altlasten

Ziele und Aufgaben  

Bodenschutz stellt einen direkten Bezug zu verschiedenen anderen Themen (Abfall-, Wasser-, Bau-, Naturschutzrecht) dar. Es ist deshalb eine enge Zusammenarbeit mit den betreffenden Sachgebieten notwendig.
 
Der Landkreis ist zuständig für die Untersuchung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten. Weiterhin kann er die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten anordnen, sowie  Festsetzungen von Sanierungszielwerten im Bereich der Gefahrenabwehr veranlassen. Die Störerauswahl nach § 4 BBodSchG, die Anordnungen von Überwachungsmaßnahmen nach § 15 BBodSchG, die Anordnung von Sanierungsuntersuchungen und Vorlage von Sanierungsplänen nach § 13 BBodSchGPflege und die Aktualisierung des Thüringer Altlasteninformationssystems (THALIS) ist ebenfalls Aufgabe des Kreises. Die Entscheidung über die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: bei technischen Baumaßnahmen bzw. im Landschaftsbau  sowie beim Auf- und Einbringen von Stoffen auf und in den Boden, obliegt ebenfalls dem Landkreis.
Die Grundlagen für diesen Bereich des Umweltrechtes bilden das Thüringer Bodenschutzgesetz, das Bundesbodenschutzgesetz und insbesondere die konkreten Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und der Altlastenverordnung.
  
Schwerpunkte

  • Gefahrenabwehr-Anordnungen zur Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder damit in Verbindung stehenden Gewässerverunreinigungen (z.B. als Folge von Unfällen oder Havarien, bei denen wassergefährdende Stoffe in den Boden gelangt sind
  • Untersuchung und Bewertung von Altlastverdachtsflächen, Anordnung und fachliche Begleitung von Altlasten-Sanierungsmaßnahmen
  • Sicherstellung bodenschutzrechtlicher Anforderungen beim Auf- und Einbringen von Material auf den Boden. Hier geht es um Vorgaben zur Art der Materialien und ihren stofflichen Eigenschaften Schadstoffgehalt, um Schäden für den Boden und deren Funktionen zu vermeiden