Informationen zur Bezahlkarte
Der Fachdienst Ausländerwesen/Integration (Team Asyl- und Sozialleistungen) führt im Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) die vom Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschlossene Bezahlkarte ein. Die Bezahlkarte regelt die Art und Weise der Leistungsgewährung, hat aber keine Auswirkungen auf die Leistungshöhe.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden nicht mehr in allen Fällen auf Bankkonten überwiesen oder in bar ausgezahlt, sondern über die Bezahlkarte bereitgestellt. Jede Familie erhält eine eigene Karte. Mit dieser Karte kann in allen Geschäften des Saale-Orla-Kreises und angrenzenden Landkreisen, die Mastercard akzeptieren, bezahlt werden.
Nach der Einführung der Bezahlkarte werden Überweisungen und Lastschriften für Kartennutzer grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Damit Zahlungen an Dritte, wie beispielsweise Handyanbieter, erfolgen können, müssen Leistungsberechtigte selbstständig prüfen, ob die Zahlungsmethode „Kreditkarte“ oder „MasterCard“ akzeptiert wird. In diesem Fall ist der Zahlungsempfänger per E-Mail an asyl-sozialleistungen@lrasok.thueringen.de durch den Kartennutzer mitzuteilen. Nach entsprechender Prüfung können diese Zahlungsempfänger freigeschaltet werden. Diese Online-Funktion wird voraussichtlich Ende Oktober 2024 nutzbar sein.
Für Detailfragen nutzen Sie bitte den Chatbot für Kartennutzer.
Weitere Informationen über die Bezahlkarte
Ihre givve® Bezahlkarte:
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