Informationen zur Bezahlkarte

Bezahlkarte mit Saale-Orla-Kreis Logo und Hintergrundbild von der SaaleBezahlkarte mit Saale-Orla-Kreis Logo und Hintergrundbild von der Saale

Der Fachdienst Ausländerwesen/Integration (Team Asyl- und Sozialleistungen) führt im Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) die vom Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschlossene Bezahlkarte ein. Die Bezahlkarte regelt die Art und Weise der Leistungsgewährung, hat aber keine Auswirkungen auf die Leistungshöhe.

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden nicht mehr in allen Fällen auf Bankkonten überwiesen oder in bar ausgezahlt, sondern über die Bezahlkarte bereitgestellt. Jede Familie erhält eine eigene Karte. Mit dieser Karte kann in allen Geschäften des Saale-Orla-Kreises und angrenzenden Landkreisen, die Mastercard akzeptieren, bezahlt werden.

Nach der Einführung der Bezahlkarte werden Überweisungen und Lastschriften für Kartennutzer grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Damit Zahlungen an Dritte, wie beispielsweise Handyanbieter, erfolgen können, müssen Leistungsberechtigte selbstständig prüfen, ob die Zahlungsmethode „Kreditkarte“ oder „MasterCard“ akzeptiert wird. In diesem Fall ist der Zahlungsempfänger per E-Mail an durch den Kartennutzer mitzuteilen. Nach entsprechender Prüfung können diese Zahlungsempfänger freigeschaltet werden. Diese Online-Funktion wird voraussichtlich Ende Oktober 2024 nutzbar sein.

Für Detailfragen nutzen Sie bitte den Chatbot für Kartennutzer.


Weitere Informationen über die Bezahlkarte


Ihre givve® Bezahlkarte:
https://givve.com/de/givve-card/infos-givve-bezahlkarte           

Fragen? Der Chatbot von "givve® Card Companion" hilft!
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FAQ – Allgemeine Informationen zur Bezahlkarte

Ja, die Bezahlkarte wird seit März 2024 schrittweise eingeführt. Zunächst wurden alle Folgeantragsteller mit den Karten ausgestattet. Seit Juli 2024 werden dann nach und nach auch alle Leistungsberechtigten im laufenden Bezug versorgt.

Nein, das Landratsamt hat keinen tatsächlichen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der Bezahlkarte. Im Einzelfall kann der Geltungsbereich der Karte ausgeweitet werden. Eine Freischaltung für eine erweiterte Nutzung außerhalb des Saale-Orla-Kreises und angrenzender Landkreise, z.B. für einen Botschaftstermin, ist nach Übersendung der Einladung per Mail an möglich.

Ja, von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde im Sinne der Einheitlichkeit ein Bergeldbetrag von 50 Euro pro Person und Monat festgelegt.

Für eine Übergangszeit bis zum 31.03.2025 wird der Betrag auf 100 Euro pro Person und Monat angehoben. Damit sollen Verträge und Verbindlichkeiten durch bestehende Lastschriftverfahren (z.B. Schuldentilgung, Anwaltskosten, Verträge für Handy, Fernsehen und Internet) abgedeckt werden. Dies gilt ausschließlich für Personen, die bis zum 31.08.2024 in den Saale-Orla-Kreis zugewiesen worden. Notwendige Änderungen sind bis dahin vom Kartennutzer eigenverantwortlich vorzunehmen.

Nein, der Fachdienst wird die Bezahlkarte nicht an alle Personengruppen ausgeben. Zu den ausgeschlossenen Personengruppen gehören Flüchtlinge aus der Ukraine, Personen mit Erwerbseinkommen oder Ausbildungsvergütung, Fälle innerhalb einer Justizvollzugsanstalt (JVA), Fälle mit einem Betreuer, an den die Leistungen überwiesen werden, sowie Personen in Pflegeheimen.

Einzelheiten zur persönlichen Abholung der Karte und zur ersten Auszahlung der Leistungen werden  den Leistungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Alle Neuankömmlinge erhalten ihre Bezahlkarten bei Erstantragstellung im Landratsamt in Schleiz.

Eine Bargeldabhebung mit der Bezahlkarte ist bei folgenden Verkaufsstellen (s.g. Point of Sales “POS”) möglich:

  • Rossmann
  • ALDI Süd
  • dm-drogerie
  • Globus
  • Netto Marken-Discount (der gelbe Netto)
  • MARKANT
  • famila
  • NORMA

Darüber hinaus können bis zu zweimal im Monat Bargeldabhebungen an Geldautomaten (ATM) folgender Banken vorgenommen werden:

  • Deutsche Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank und Postbank (Cash Group)
  • Targobank AG, Sparda-Bank, Santander (Cashpool)
  • Volks- und Raiffeisenbanken (Bankcard-Servicenetz)
  • Sparkasse (Sparkassen-Finanzgruppe)

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) gewährt werden. Ein Konto ist hierfür nicht erforderlich.

Für den Schulbesuch wird der persönliche Schulbedarf von Amts wegen zum 1. August und zum 1. Februar eines Jahres auf die Bezahlkarte gebucht. Dazu ist die Schulbescheinigung per Mail an zusenden.

Die restlichen Leistungen

  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule/Kindertageseinrichtung
  • eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • ergänzende angemessene Lernförderung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
  • Schülerbeförderungskosten

werden auf Antrag durch die BuT-Stelle gewährt und direkt an den Empfänger(Leistungserbringer, Leistungsanbieter) gezahlt. Nähere Information sind hier zu finden: https://www.saale-orla-kreis.de/de/dienstleistung/leistung/7/zustaendigestelle/56/bildung_und_teilhabe.html

BuT-Anträge können nur abschließend bearbeitet werden, wenn neben der Abtretungserklärung auch der aktuelle Leistungsbescheid nach dem AsylbLG dem Antrag beigefügt ist.

Bestehende Lastschriften für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertageseinrichtung werden durch BuT bis Ende 2024 auf das Kostenübernahmeverfahren umgestellt. Dazu muss eine Abtretungserklärung unterschrieben werden.

Über Bildung und Teilhabe ist nur das reine Mittagessen ohne Frühstück und/oder Pausenbrot gesetzlich abgedeckt. Damit für die Familien keine Versorgungslücke entsteht, muss der verbleibende Anteil aus dem Barbetrag gedeckt werden, ggf. durch Einzahlung auf ein bestehendes Konto und anschließende Überweisung.