Abfallwirtschaft - Abfallerzeuger / Abfallentsorger

Abfälle entstehen sowohl bei Privatpersonen als auch beim produzierenden Gewerbe. Bringen Abfälle ein erhöhtes Umweltgefährdungspotenzial mit sich und sind die Inhaltsstoffe gefährlich eingestuft, so handelt es sich um gefährliche Abfälle. Eine Klassifizierung der Abfälle erfolgt nach der Abfallverzeichnis Verordnung (AVV) in dem eine 6stellige Nummer je nach Herkunft und Inhaltsstoffen zugeordnet wird. Ist die Nummer mit einem Stern ergänzt, handelt es sich um gefährliche Abfälle.

Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer haben Abfälle ohne Beeinträchtigung der Umwelt zu entsorgen (= verwerten bzw. beseitigen) und sind dafür verantwortlich, dass eine unsachgemäße Entsorgung durch Dritte ausgeschlossen ist. So müssen sich Abfallbesitzer davon vergewissern, dass der mit der Entsorgung beauftragte Anfalltransporteur zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung technisch und rechtlich in der Lage ist.

Möglich ist dies durch die Vorlage einer Kopie bzw. Einsicht in

  • die Beförderungserlaubnis (nebst Nachweis, dass eine ausreichende Versicherung besteht)
  • das Zertifikates zum Entsorgungsfachbetrieb
  • bei gefährlichen Abfällen den Entsorgungsnachweis (bei Sammelentsorgungen Kopie des Sammelentsorgungsnachweises)

Abfallerzeuger von Kleinmengen (weniger als 2 Tonnen) weisen die ordnungsgemäße Entsorgung mittels Übernahmeschein nach. Bei Abholung des Abfalls durch einen Einsammler muss der Einsammler den Anforderungen des Sammelentsorgungsverfahrens gerecht werden.

Die Zuweisung einer Erzeuger- bzw. Entsorgernummer erfolgt in Zuständigkeit des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutzschutz.

 
Grünabfallannahmeplätze im Saale-Orla-Kreis
Die Grünabfallannahmeplätze werden im Auftrag des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) betrieben. Es können dort Ast und Baumschnitt, Laub, Grasschnitt und sonstige pflanzliche Abfälle kostenfrei abgegeben werden. Gewerbliche Anlieferungen, die gegen Entgeltentrichtung abzugeben sind, sind vorher beim jeweiligen Betreiber eines Annahmeplatzes anzumelden.
Hinweis: Im Winter besteht die Möglichkeit, dass die Öffnungszeiten reduziert sind; dies wird dann am jeweiligen Ort durch Aushang bekanntgegeben.
Die Annahmestellen und ihre Öffnungszeiten erfahren Sie hier.

Bauabfälle mit Flammschutzmitteln (HBCD-haltige Bauabfälle)
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat einen abgestimmten Stand zu HBCD-haltigen Bauabfällen (z.B. Dämmstoffe aus Styropor) in Form eines Informationsblattes erarbeitet und veröffentlicht.