Schwerbehindertenrecht/Sozialhilfe

Im Landratsamt, im Fachdienst Schwerbehindenrecht/Sozialhilfe können Sie eine länger als sechs Monate andauernde Gesundheitsstörung bzw. Krankheit nach dem Schwerbehindertenrecht als Behinderung feststellen lassen. Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen werden Ihnen Merkzeichen zuerkannt, die Sie zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen.

Im Landratsamt werden Anträge auf Leistungen der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen, von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung einschließlich einmaliger Leistungen bearbeitet.

Außerdem wird hier die Übernahme von Bestattungskosten geprüft.

Anträge zu Leistungen nach dem Thüringer Sinnesbehindertengesetz für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen sowie Leistungen der Blindenhilfe werden ebenfalls hier bearbeitet.

Umfangreiche Informationen dazu finden Sie im Bürgerservie "Was erledige ich wo?" unter: