Landschaftspflege im Saale-Orla-Kreis - NALAP

Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen

Da eine extensive und schonende Bewirtschaftung von Wiesen und Teichen in der heutigen Zeit immer mehr im Rückgang begriffen ist, wird die Pflege solcher Biotope durch das Land Thüringen finanziell unterstützt. Deshalb wurde die Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen“ – kurz NALAP – erlassen. Auf der Grundlage dieser Richtlinie werden Pflegeverträge mit dem Land Thüringen mit einer Laufzeit von einem bis maximal fünf Jahren abgeschlossen.

Was wird über NALAP gefördert?

  • Mahd bzw. Beweidung von Mager- und Trockenstandorten, Feucht- und Nassstandorten, Grünland in Wiesenbrütergebieten, Bergwiesen sowie Streuobstwiesen
  • Neuanlage von Streuobstwiesen
  • extensive Teichbewirtschaftung
  • Kopfbaumpflege
  • Pflege von sonstigen Offenland- oder Waldlebensräumen
  • Absicherung der Amphibienwanderung an Straßen
  • Projekte zur Erhaltung, Entwicklung und Sicherung von Lebensräumen der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt 

Wer kann NALAP in Anspruch nehmen?

  • natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Grundstückseigentümer, Vereine, Kommunen, etc.)
  • ausgenommen sind landwirtschaftliche Unternehmen

Welche Kriterien müssen Flächen für eine Förderung über NALAP erfüllen? (Mindestens ein Punkt muss erfüllt sein!)

  • Lage in einem naturschutzrechtlichen Schutzgebiet
  • Nachweis geschützter Tier- und/oder Pflanzenarten
  • Betroffenheit eines nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotop
  • Betroffenheit eines Lebensraumtyps nach Anhang II der FFH-Richtlinie 

Wie beantrage ich NALAP-Förderung?

Das ausgefüllte Antragsformular ist zusammen mit einer Übersichtskarte und einer Flurstückskarte bis zum 1. Februar des jeweiligen Jahres bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Es ist von Vorteil, wenn mit den Antragsunterlagen auch schon der Nachweis über das Nutzungsrecht (Grundbuchauszug, Pachtvertrag, o.ä.) vorliegt.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

  • Die Untere Naturschutzbehörde meldet die eingegangenen Anträge und den Bedarf an Fördermitteln an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
  • TLVwA entscheidet auf Grund der zur Verfügung stehenden Mittel, welche Anträge zum Abschluss kommen
  • Begehung der Flächen mit Antragsteller und Unterer Naturschutzbehörde zur Abstimmung und Empfehlung der Pflegemaßnahmen
  • Unterzeichnung des Vertrages
  • nach Anzeige des Abschluss der Pflege erfolgt die Kontrolle der Fläche durch die Untere Naturschutzbehörde
  • Ergebnis der Kontrolle wird dem TLVwA mitgeteilt
  • TLVwA veranlasst die Auszahlung der Mittel