Hilfe in besonderen Lebenslagen

In besonderen Lebenslagen können Leistungen entsprechend des Sozialgesetzbuches XII (Kap. 5 – 9) gewährt werden. Das sind beispielsweise

  • Hilfen zur Gesundheit, Pflege, Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Wohngeld in Form von Mietzuschuss (wenn Sie eine Wohnung gemietet haben) oder Lastenzuschuss (wenn Sie EigentümerIn einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder Wohngeld für Heimbewohner

Umfangreiche Informationen dazu finden Sie im Bürgerservice "Was erledige ich wo?" unter Hilfe in besonderen Lebenslagen.