Kinder mit besonderem Förderbedarf/ Frühförderung


Jedes Kind ist einzigartig mit ganz besonderen Begabungen und speziellen Bedürfnissen. Es hat Anspruch darauf, in seinen Stärken gefördert zu werden und ausgehend von seiner individuellen Situation Bildung zu erwerben, um das eigene Leben selbst bestimmt und aktiv zu gestalten sowie an der Entwicklung der Gesellschaft teilhaben zu können.

Ziel ist es, Kinder in ihren Besonderheiten anzunehmen. Die Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass sich Kinder mit besonderem Förderbedarf als gleichwertige Personen in ihrem sozialen Umfeld wahrnehmen können. Kinder mit und ohne Behinderung sollen sich als Partner bei der Bewältigung von Lern- und Entwicklungsaufgaben zur Seite stehen, miteinander und voneinander lernen, sich respektieren und das Leben in der Kita gemeinsam gestalten.

Für Kinder, die einer besonderen Förderung bedürfen ohne behindert oder von Behinderung bedroht zu sein, sind gemäß §8(3) geeignete Fördermaßnahmen in der Einrichtung zu treffen (vgl. ThürKigaG). Kindern mit einer (drohenden) Behinderung nach § 2 SGB IX haben Anspruch auf eine Frühförderung. Für beides stehen den pädagogischen Fachkräften sowie der Familie Fachberaterinnen des Teams Frühpädagogik zur Verfügung und begleiten die Kinder und alle Beteiligten.

Zielgruppe:

  • Kinder bis zum Schuleintritt, welche nicht behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, jedoch nach § 8(3) ThürKitaG einer besonderen Förderung bedürfen
  • Kinder mit (drohender) Behinderung nach § 2 SGB IX, welche Eingliederungshilfe erhalten
  • Kinder, die Auffälligkeiten in einzelnen Entwicklungsbereichen zeigen (z.B.: Wahrnehmung, Sprache usw.)
  • Kinder in familiären Belastungssituationen (z.B. Trennung/Scheidung der Eltern, Tod von Angehörigen, Umzug, Armut, psychische Erkrankung eines Elternteils)
  • Kinder, denen die Aufnahme von sozialen Beziehungen zu Kindern und/oder Erwachsenen schwer fällt
  • Kinder mit Hochbegabung, deren Individualität besondere Bedarfe fordert
  • Kinder mit vorübergehenden besonderem Verhalten (z.B. ausgeprägte Trotzphase)
  • Kinder mit Migrationshintergrund und den daraus möglichen resultierenden Sprach- und Anpassungsproblemen
  • Pädagogen der Tageseinrichtungen, Frühförderstellen, andere medizinisch/ therapeutische Einrichtungen, Eltern usw.