Förderung von Messebesuchen und Kontaktanbahnungen im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung

Außenwirtschaftsförderung

Mögliche Zuschuss-Förderung über die Thüringer Aufbaubank

Unternehmen und Handwerksbetriebe in Thüringen können sich die Teilnahme an Messen und die Kontaktanbahnung zu ausländischen Geschäftspartner*innen fördern lassen. Die Messeteilnahme wird anteilig gefördert, die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 Euro. Die Zuschüsse für Kontaktanbahnungskosten werden in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 Euro gewährt.

Alle Details zur Zuschussförderung finden Sie auf der Website der Thüringer Aufbaubank (siehe Link), deren Mitarbeiter*innen Ihnen für weitergehende Fragen sehr gern zur Verfügung stehen. 

Zum Förderprogramm stellen wir Ihnen noch einige Rahmendaten bereit (Quelle: Thüringer Aufbaubank):

Was ist neu ab dem 01. Juli 2021?

Folgende Neuerungen gelten ab dem 01. Juli 2021:

Förderung auch von Handwerksunternehmen für die Teilnahme an Messen im In- und Ausland und Kontaktanbahnungen
Erhöhte Fördermöglichkeiten für Messeteilnahmen auf Ist-Kosten-Basis
Großunternehmen können für die Teilnahme an ausgewählten Messen gefördert werden
Unterstützung von digitalen Kontaktanbahnungen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehöriger wirtschaftsnaher Freier Berufe zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.

Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen können ebenfalls eine Zuwendung erhalten, wenn sie an einem Gemeinschaftsstand beteiligt sind, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist.

Gegenstand der Förderung?

Messeförderung:
KMU des verarbeitenden Gewerbes: Förderfähig sind Beteiligungen (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher) in Form von Einzelständen an internationalen Messen im Ausland und Messen in Deutschland, soweit die Messen in der "AUMA-Messedatenbank Deutschland" (www.auma.de) als Messen mit der AUMA-Kategorie „international“ oder „international wandernd“ gekennzeichnet sind. Darüber hinaus sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist, förderfähig.

Handwerksunternehmen oder -organisationen: Förderfähig sind Beteiligungen an Fachmessen im In- und Ausland sowie Endverbrauchsmessen mit internationaler Beteiligung (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher*innen). Für das Kunsthandwerk ist bei Endverbrauchsmessen keine internationale Beteiligung erforderlich und ein direkter Verkauf von Produkten auf der Messe gestattet.

Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke: Förderfähig sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist.

Kontaktanbahnungskosten im Ausland:
Förderfähig sind Maßnahmen zur Kontaktanbahnung und -vermittlung zu ausländischen Geschäftspartner*innen, die mit einer Kontaktaufnahme der antragstellenden Person zu den vermittelten Kontakten verbunden ist. Die förderfähigen Leistungen können nur durch Berater*innen oder Beratungsunternehmen, die in dem Formblatt "Vom TMWWDG anerkannte Beratungsunternehmen für Kontaktanbahnungen im Ausland" gelistet sind, erbracht werden.

Wie viel wird gefördert?

Die Zuschüsse für Messebeteiligungen werden mit einem Fördersatz von 50 % der Ausgaben für Standmiete und Standbau gewährt. Diese Ausgaben müssen insgesamt mindestens 1.000 Euro betragen. Zusätzlich wird eine Pauschale in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Standmiete und Standbau) gewährt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 Euro. 

Der Erwerb von Messeständen, -bauteilen, -möbeln und Eigenleistungen ist nicht zuwendungsfähig.

Die Zuschüsse für Kontaktanbahnungskosten werden in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 Euro gewährt.

Für antragsberechtigte Unternehmen können im Zeitraum 15.09.2015 bis zum 31.12.2023 insgesamt 20 Anträge bewilligt werden.

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund ("ein einziges Unternehmen") gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.

Quelle: Thüringer Aufbaubank