Jugendschutz geht Alle an!

Informationen rund um das Thema Jugendschutz

Jugendschutz, Hinweise für VeranstalterJugendschutz, Hinweise für Veranstalter

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabakwaren, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten und Spielotheken.

 

Das Jugendamt hat die Aufgabe, neben Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, umfassend über den Inhalt des Gesetzes und die Maßnahmen zum Jugendschutz zu informieren.

Um den Veranstaltern die Einhaltung und wirksame Umsetzung des JuSchG zu vereinfachen, stellt der Fachdienst Jugend und Familie/ Jugendamt drei Dokumente zur Verfügung, die kurz und kompakt alle wichtigen Informationen rund um das Thema Jugendschutz beinhalten. 

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz zum Aushängen

Druck mich aus, häng mich raus!  → Druck mich BUNT, dann geht’s rund! 
Laut § 3 JuSchG muss das Jugendschutzgesetz auf Veranstaltungen gut sichtbar ausgehängt werden. Dieses Dokument ist übersichtlich und in Farbe. In den Größen A3 und A4 ausgedruckt ist es gut lesbar und kann am Einlass, beim Ausschank oder an Bars angebracht werden. In laminierter Form eignet sich die Übersicht auch zum mehrmaligen Gebrauch. Die aktuelle Version ist immer auf der Webseite des Landratsamtes verfügbar.

Wichtige und nützliche Hinweise zum Jugendschutz für Partymacher! 
Dieses Dokument besteht zum einen aus verbindlichen Punkten zum Jugendschutz auf Veranstaltungen, die zwingend einzuhalten sind. Zum anderen soll es Veranstaltern Handlungssicherheit in der Planung und Durchführung ihrer Events geben und besteht daher auch aus Empfehlungenhilfreichen Tipps und Vorschlägen, wie der Jugendschutz auf Veranstaltungen gut und unkompliziert funktionieren kann.

Partyspaß mit Partypass
Der allseits bekannte "Muttizettel" wurde nicht nur optisch aufgewertet, er erhielt auch einen zeitgemäßen Namen und ganz wichtig: alle aktuellen Anforderungen an eine Erziehungsbeauftragung nach § 1 Abs.1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes.
Ziel des Fachdienstes Jugend und Familie/Jugendamt ist es, den Partypass als einheitliches Dokument für alle Veranstaltungen im Saale-Orla-Kreis zu etablieren und den Veranstaltern sowie dem Sicherheitsdienst damit die Einlasskontrollen zu erleichtern. Ab sofort soll im Saale-Orla-Kreis bei allen Veranstaltungen der Partypass genutzt werden. 

Selbstverständlich dürfen diese Informationen zum Jugendschutz als Link auf den Webseiten der Veranstalter sowie den sozialen Medien verwendet werden.