Welchen Zweck erfüllen die Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete?
Von der Ausübung gemeinnütziger Tätigkeiten durch Geflüchtete soll nicht nur die Allgemeinheit profitieren, sondern auch die Maßnahmen-Teilnehmer selbst. Unter anderem geht es dabei darum, diesen Personen gegen eine geringe Aufwandsentschädigung eine gemeinnützige Tätigkeit anzubieten, die für eine relativ geregelte Tagesstruktur sorgen soll. Damit soll auch möglichen negativen Auswirkungen von Beschäftigungslosigkeit entgegengewirkt werden.
Gleichzeitig können durch die praktische Arbeit die Integration in die Gesellschaft und Sprachkenntnisse gefördert werden. Etwas weitergedacht kann – eine Anerkennung des Asylantrags vorausgesetzt – durch die Ausübung einer Arbeitsmaßnahme eine spätere Tätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt bzw. eine Berufsausbildung vorbereitet werden.
Neben dem Beitrag der durch die erledigte Arbeit für die Gesellschaft geleistet wird, trägt die Ausübung gemeinnütziger Tätigkeiten auch zu einer höheren Akzeptanz bei der einheimischen Bevölkerung bei.