Grundwasser
Grundwassermengenwirtschaft
Bohrungen - Brunnen - Erdwärmegewinnung
Erdaufschlüsse wie Bohrungen und Grabungen sind mindestens drei Monate vor Aufschlussbeginn bei der Unteren Wasserbehörde (FD Umwelt - Untere Wasserbehörde) anzuzeigen, wenn die Arbeiten unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser einwirken. Bohrungen die mehr als 100 m in den Untergrund eindringen sind dem Thüringer Landesbergamt vor Bohrbeginn anzuzeigen.
1. Brunnen
Die Errichtung eines Brunnens ist formgebunden anzuzeigen. Hierzu nutzen Sie bitte das Formular Anzeige zur Errichtung eines Brunnens.
Folgende Unterlagen sind mindestens der Anzeige beizufügen:
- Übersichtslageplan
- Liegenschaftskartenauszug mit eingezeichnetem Bohrstandort
- Grundstückseigentumsnachweis oder die Zustimmung des Grundstückseigentümers
Bitte beachten Sie Punkt "Grundwasserentnahme".
2. Bauwasserhaltung
Hier gelangen Sie zum Hinweisblatt Bauwasserhaltung.
3. Erdwärmegewinnung
Anhand einer Recherche können Sie erfahren, ob auf Ihrem Grundstück die Gewinnung von Erdwärme zulässig ist. Um diese Abfrage auszuführen oder weitere Informationen zum Thema Erdwärme zu erhalten, besuchen Sie die Homepage des TLUBN
Erdwärmesonden
Die Errichtung und der Betrieb einer Erdwärmesondenanlage ist formgebunden anzuzeigen.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie hier. Zudem sind mindestendes die folgenden Unterlagen der Anzeige beizufügen:
- Übersichtslageplan
- Liegenschaftskartenauszug mit eingezeichneten Bohrstandorten
- Grundstückseigentumsnachweis oder die Zustimmung des Grundstückseigentümers
- Sicherheitsdatenblatt des Wärmeträgermittels
- Qualifikationsnachweis der Bohrfirma
Bodenkollektoren
Die Errichtung und der Betrieb einer Bodenkollektorenanlage ist formgebunden anzuzeigen.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie hier. Des weiteren sind folgende Unterlagen zu erbringen:
- Übersichtslageplan
- Liegenschaftskartenauszug mit eingezeichneten Erdaufschlussstandort
- Grundstückseigentumsnachweis oder die Zustimmung des Grundstückseigentümers
- Sicherheitsdatenblatt des Wärmeträgermittels
4. Sonstige Bohrungen/ Erdaufschlüsse
Sonstige Bohrungen und Erdaufschlüsse, die nicht unter die o.g. Rubriken fallen, sind formfrei unter Angabe aller vorhabensbezogener relevanter Daten der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen Folgende Unterlagen sind mindestens der Anzeige beizufügen:
- Übersichtslageplan
- Liegenschaftskartenauszug mit eingezeichneten Erdaufschlussstandort
- Grundstückseigentumsnachweis oder die Zustimmung des Grundstückseigentümers
5. Allgemeine Hinweise zu Grundwasserschutzzonen
Hier gelangen Sie zum Hinweisblatt für Trinkwasserschutzzonen.