Lampenöle/Öllampen

Hinweise zu Lampenölen und Öllampen

Für den Notfall:

Falls ein Kind versehentlich Lampenöl oder flüssigen Grillanzünder verschluckt oder am Docht einer Öllampe gesaugt hat, gibt das Bundesinstitut für Risikobewertung folgende Hinweise:
Führen Sie keinesfalls Erbrechen herbei!
Damit steigt die Gefahr, dass die Flüssigkeit in die Lunge eindringt und diese schädigt. Das betroffene Kind sollte umgehend zum Arzt oder in ein Krankenhaus gebracht werden. Wichtig für eine erfolgreiche Behandlung ist die genaue Produktkenntnis. Deshalb sollten unbedingt das Produkt mit der Verpackung mitgebracht und vorgelegt werden.

 

Hinweis für Inverkehrbringer von Lampenölen oder flüssigen Grillanzündern mit R 65 oder H 304

Bis 2011 mussten natürliche oder juristische Personen, welche die genannten Produkte erstmals in Verkehr bringen, der zuständigen Behörde Daten über Alternativen zu mit R 65 und H 304 gekennzeichneten Lampenölen oder flüssigen Grillanzündern zu übermitteln. Diese Meldung ist jährlich zu wiederholen.
Die BAuA hat dazu auf ihrer Internetseite ein online-Formular eingerichtet.
 
Allgemeines

Da sich immer wieder schwere Unfälle ereigneten, bei denen vor allem Kinder flüssige Grillanzünder und Lampenöle verschluckten, gelten ab dem 1. Dezember 2010 in Europa neue Vorschriften, wie diese Produkte verpackt und gekennzeichnet werden müssen (REACH - Verordnung der Europäischen Union).

So dürfen bestimmte Lampenöle und flüssige Grillanzünder mit gefährlichen Eigenschaften nur noch an den Endverbraucher verkauft werden, wenn sie in schwarzen undurchsichtigen Behältnissen mit max. 1 Liter Inhalt verpackt sind und einen kindersicheren Verschluss haben. Zudem muss an den Produkten folgende Aufschrift angebracht sein:
  
"Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl - oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht - kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen"
"Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren."
"Bereits ein kleiner Schluck Grillanzünder kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen."
 
Nicht nur von Lampenölen gehen Gesundheitsgefahren für Kinder aus, sondern auch von den Öllampen selbst. Aus diesem Grund dürfen dekorative Öllampen nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die Beschaffenheitsanforderungen der europäischen Norm EN 14059 erfüllen. Diese bieten einen weit reichenden Schutz für Kinder vor den Öllampen und vermindern die Brandgefahr. Der Begriff "dekorative Öllampen" ist weit gefasst und schließt auch Gartenfackeln ein, die mit Lampenöl betrieben werden, da sie auf Grund ihres Designs und/oder der von ihr erzeugten Lichtatmosphäre gefallen.

Es wird empfohlen, auf Folgendes zu achten:
 
Verwenden Sie nur Öllampen, die der Norm DIN EN 14059 entsprechen. Die Norm muss neben dem Namen und der Anschrift des Herstellers auf der Öllampe angegeben sein.
Finden Sie keine Lampe mit diesen Mindestangaben, fragen Sie Ihren Händler nach einer sicheren Lampe mit eingehaltener Norm.
Achten Sie auf die Einfüllöffnung, welche nur mit zwei unabhängigen Bewegungen (drücken und drehen) zu öffnen sein darf.
Die Öllampe muss einen stabilen Dochtschutz aufweisen.
Bei Unklarheit verzichten Sie lieber auf den Kauf!
Achten Sie auf das richtige Lampenöl! Verwenden Sie in Haushalten mit Kleinkindern kein Lampenöl, das mit dem Gefahrenhinweis "Gesundheitsschädlich! Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen" und dem Andreaskreuz gekennzeichnet ist.