Informationen zu Bojen und Stegen
Genehmigung zum Setzen einer Boje
Möchten Sie auf der Bleiloch- oder Hohenwartetalsperre, innerhalb der bereits vorhandenen Bojenfelder, eine Boje setzen, dann wenden Sie sich bitte an das Landratsamtes Saale-Orla-Kreis, Öffentliche Ordnung/Stauseeordnung. Bitte wählen Sie die Telefonnummer: 03663/ 488 – 523 für Bojen am Bleilochstausee und die 03663/ 488 – 535 für Bojen am Hohenwartestausee.
Das Setzen einer Boje bedarf, nach § 28 der Verordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis vom 30.08.2022 für die Nutzung der Bleiloch-/ Hohenwartetalsperre, der vorherigen Genehmigung durch das Landratsamt Saale-Orla-Kreis.
Entfernung von widerrechtlich eingebrachten Liegeplatzbojen und Müllablagerungen
Das widerrechtliche Einbringen von Liegeplatzbojen und Müllablagerungen sämtlicher Art (z.B. Kanister und Fässer, die als Boje dienen) in den Bleiloch-und den Hohenwartestausee steht dem Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den Belangen der anderen Stauseeanlieger entgegen (§28 der Verordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis vom 30.08.2022 für die Nutzung der Bleiloch- und Hohenwartetalsperre).
Dennoch werden wiederholt ungenehmigte Bojen, Kanister, etc. von Privatpersonen in den Bleiloch-und den Hohenwartestausee eingebracht. Dadurch werden auch ungenehmigte Bootsliegeplätze außerhalb der ausgewiesenen Bojenfelder geschaffen. Nicht genehmigte Liegeplatzbojen und Müllablagerungen werden konsequent von Amts wegen seitens des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis gemeinsam mit der zuständigen Wasserschutzpolizei beseitigt.
Für genehmigte Bojenliegeplätze sind laut Genehmigungsbescheid nur handelsübliche Bojen (nicht gelb) zu verwenden. Für eine Zuordnung bei Kontrollen sind sowohl die vom LRA zugeteilte Nummer mit Farbe, sowie die ausgegebene Vignette auf die Boje aufzubringen.
Telefonische Auskunft erteilt Ihnen der FD Öffentliche Ordnung/Stauseeordnung, Herr Schinkitz (03663-488-535) und Frau Sauer (03663-488-523).
Genehmigungen zum Setzen von Stegen auf der Bleiloch- oder Hohenwartetalsperre
Zum Setzen eines Steges benötigen Sie eine privatrechtliche und eine öffentlich-rechtliche Genehmigung.
1. privatrechtliche Genehmigung vom Grundstückseigentümer, der Vattenfall Wasserkraft GmbH Pumpspeicherwerk Hohenwarte Preßwitzer Str. 25 07338 Hohenwarte,
Tel.: 036733/ 28 23 64 (Bleilochtalsperre); Tel.: 036733/ 28 22 58 (Hohenwartetalsperre)
Der Grundstückseigentümer hat einige Gewässerbereiche verpachtet. In diesen Fällen wenden Sie sich an die jeweiligen Pächter. Über die betreffenden Ansprechpartner informiert Sie der Grundstückseigentümer.
2. öffentlich-rechtliche Genehmigung
Stege mit einer Gesamtfläche über 10 m² | Genehmigung der unteren Bauordnungsbehörde, sowie der unteren Wasserbehörde und der unteren Naturschutzbehörde des jeweils zuständigen Landratsamtes
Landratsamt Saale-Orla-Kreis |
Stege mit einer Gesamtfläche bis 10 m² | Genehmigung der unteren Wasserbehörde und der unteren Naturschutzbehörde des jeweils zuständigen Landratsamtes für die gesamte Bleilochtalsperre und den Stauseebereich des Saale-Orla-Kreises der Hohenwartetalsperre Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fachdienst Umwelt/Wasserrecht Oschitzer Str. 4 07907 Schleiz Tel.: 03663/ 488 – 854 Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fachdienst Umwelt/Naturschutz Oschitzer Str. 4 07907 Schleiz Tel.: 03663/ 488 – 839 |
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link https://www.saale-orla-kreis.de/de/neue-seite-1593028824.html.
Wenn Sie an der Hohenwartetalsperre, im Gewässerbereich des Landkreises Saalfeld/Rudolstadt, einen Steg errichten wollen, dann setzen Sie sich, bezüglich der öffentlich-rechtlichen Genehmigung, mit dem Landratsamt Saalfeld/Rudolstadt in Verbindung.
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Schloßstr. 24
07318 Saalfeld/ Saale
Tel.: 03671/ 823 – 150 bis 156 (Bürgerbüro)