Aufwandsentschädigungen abrechnen

Ehrenamtliche Helfer erhalten für die Unterbringung der Geflüchteten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung pro Person pro Kalendermonat. Die Höhe dieser monatlichen Pauschale beträgt 150,- Euro für jede erste aufgenommene Person sowie 75,- Euro für jede weitere aufgenommene Person. Das Geld ist als Ausgleich für die Nebenkosten gedacht, wie etwa für Wasser, Wärme und Strom.

Laut Finanzministerin Taubert führt die Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in der privaten Wohnung steuerlich nicht zu Einkünften (Pressemitteilung).

Zur Beantragung gehen Sie wie folgt vor:

  1. Füllen Sie die PDF am PC aus.

  2. Schicken Sie anschließend zwei Exemplare jeweils mit den entsprechenden Meldebescheinigungen unterschrieben im Original an:

    Landratsamt Saale-Orla-Kreis
    Fachdienst Ausländerwesen/Integration
    Team Asyl- und Sozialleistungen
    Oschitzer Straße 4
    07907 Schleiz

  3. Eine durch uns gegengezeichnete Vereinbarung erhalten Sie nach Abschluss des Vorgangs zurück.