Jugendamt

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Eine Adoption ist für viele Paare die einzige Möglichkeit, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Im Mittelpunkt der Adoptionsvermittlung steht immer das Wohl des Kindes.
Wer ein Kind adoptieren möchte, egal ob im Inland oder im Ausland, muss nach dem deutschen Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein.

Ausführliche Informationen zur Adoptionsvermittlung erhalten Sie im Zuständigkeitsfinder unter dem Stichwort Adoption
sowie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche
www.familien-wegweiser.de bzw. www.adoption.de

Sie möchten ihr Kind zur Adoption freigeben?

Sie sind schwanger und befinden sich in einer Konfliktsituation?

Vielleicht sind Ihre Lebensumstände so schwierig, dass Sie kaum Kraft haben und sich nicht zutrauen, die Verantwortung für ein Kind zu übernehmen. Vielleicht überlegen Sie, ihr Kind in einer Familie mit mehr Kraftreserven aufwachsen zu lassen.
Die Entscheidung, sein Kind zur Adoption freizugeben, ist kein einfacher Schritt und oft mit widersprüchlichen Gefühlen verbunden. Wir beraten Sie anonym, diskret und vertraulich. In dem Gespräch zeigen wir Ihnen verschiedene Wege und Möglichkeiten auf  und Sie entscheiden eigenständig, welcher Weg für Sie und ihr Kind der Richtige ist.

Die Adoptionsvermittlungsstelle des Saale-Orla-Kreis informiert und unterstützt Sie. 
Wir begleiten Sie, falls Sie ihr Kind zur Adoption freigeben möchten. Gern können Sie einen Termin telefonisch oder per Mail mit uns vereinbaren.
Kontakt?

 

 

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes bietet Erziehungsberechtigten, Kindern und Jugendlichen kompetente Unterstützung in unterschiedlichen Lebenssituationen.

Der ASD berät Sie in allgemeinen Fragen der Erziehung, zur Hilfe für Kinder und Jugendliche in Konfliktsituationen, bei Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie häuslicher Gewalt.

Umfangreiche Informationen dazu finden Sie unter Bürgerservice "Was erledige ich wo?" unter Allgemeiner Sozialer Dienst

 

In Einrichtungen der Jugendhilfe finden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, ein Zuhause.

Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden.

Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:

  • als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
  • als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
  • als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet.

Junge Volljährige haben auch einen Anspruch auf Hilfe. Junge Volljährige werden auch in Jugendhilfeeinrichtungen stationär aufgenommen und betreut (vergl. § 41  Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch).

Umfangreiche Informationen dazu finden Sie unter Bürgerservice "Was erledige ich wo?" unter dem Stichwort Heimplatz

Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.

Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes.

Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

Umfangreiche Informationen dazu finden Sie unter Bürgerservice "Was erledige ich wo?" unter Jugendgerichtshilfe

 

Der Kinder- und Jugendschutzdienst Huckepack, ein gefördertes Angebot des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis, ist eine Beratungs- und Kontaktstelle für Kinder und Jugendliche, die von körperlicher, seelischer, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung betroffen oder bedroht sind.

Der Kinderschutzdienst berät bei jeglicher Art von Gewalt, bietet eine sozialpädagogische Begleitung bei gerichtlichen Verfahren, vermittelt geeignete Hilfeinstitutionen und organisiert Präventionsveranstaltungen zu Themen wie Gewalt, Sexualität, etc.

Die Beratung kann auch anonym per E-Mail oder Telefon stattfinden.

Auch pädagogische Fachkräfte und andere interessierte Personen können den Kinderschutzdienst kontaktieren und sich zum Thema Gewalt beraten lassen. Die persönlichen Kontakte erfolgen ohne lange Wartezeiten, auch an einem vom Kind/Jugendlichen gewünschten Ort.

Alle Gespräche sind kostenlos, vertraulich und anonym. Die MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht.

Bildungswerk BLITZ e.V.
Kinderschutzdienst Huckepack

Bahnhofstraße 15 (1. OG)
07381 Pößneck

Tel.: 03647 428945
Fax.: 03647 428793

Email: kinderschutzdienst@bildungswerk-blitz.de        

Umfangreiche Informationen dazu finden Sie unter Bürgerservice "Was erledige ich wo?" unter Kinder- und Jugendschutz

Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz

Sie erhalten eine Beratung als freier Träger, Jugendverband, Jugendgruppe oder Jugendinitiative.

Die Förderung von Jugendeinrichtungen, Jugendgruppen, Jugendinitiativen erfolgt gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe. Das Jugendamt übernimmt die Teilnehmerbeiträge für Ferienfreizeiten.

Sie erhalten Anregung, Hilfe bei der Organisation und Begleichung von Maßnahmen und Projekten in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, sowie bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit. Das Projektmanagement für die regionalisierte Jugendarbeit übernimmt ebenfalls das Jugendamt.

Weiterhin erhalten Sie Anregungen, Hilfe bei der Organisation von Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes, Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes. Es werden Ferienfreizeiten und Schulungen zum Erwerb der Jugendleitercard organisiert und durchgeführt.

Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst Jugend und Familie/Jugendamt, Telefon: (03663) 488-960

 

Wenn Eltern nicht ausreichend für ihr Kind und dessen Bedürfnisse sorgen können, sind sie verpflichtet, fachkundige Hilfe und Unterstützung zu suchen und anzunehmen. Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass ausreichende Hilfeangebote vorhanden sind und außerdem die Aufgabe, Eltern dabei zu helfen, eine geeignete Unterstützung zu finden.

Nur im Extremfall handeln Eltern gegen die Interessen ihres Kindes, missachten seine Rechte und sind nicht bereit oder in der Lage, drohende Gefahren vom Kind abzuwehren. Nur dann sind die MitarbeiterInnen des Jugendamtes verpflichtet, den Schutz des Kindes notfalls auch gegen den Willen der Eltern sicher zu stellen.

Gibt es deutliche Hinweise für die Gefährdung eines Kindes, müssen mindestens zwei erfahrene Fachkräfte der Jugendhilfe das Risiko für das Kind einschätzen. Dabei beziehen die SozialarbeiterInnen die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten ein, insofern dies den Schutz des Kindes nicht gefährdet. Auch in dieser Situation muss das Jugendamt den Eltern zuerst geeignete Hilfen anbieten.

Kommen die SozialarbeiterInnen des Sozialen Dienstes zu dem Ergebnis, dass eine akute Gefahr für das Kind besteht, und können oder wollen die Eltern keine Hilfe annehmen, muss das Jugendamt das Familiengericht informieren. Nur das Familiengericht darf eine Entscheidung für das Kind treffen.

In Situationen, in denen eine dringende Gefahr für das Wohl eines Kindes besteht, können die SozialarbeiterInnen das Kind in „Obhut“ nehmen. Ohne Einverständnis der Eltern ist eine solche „Inobhutnahme“ nur kurzzeitig möglich. Das Familiengericht muss dann die Situation so schnell wie möglich prüfen und eine Entscheidung für das Kind treffen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Bürgerservice "Was erledige ich wo?" unter Kindeswohlgefährdung

 

Kinder- und Jugendsorgentelefon des Freistaates Thüringen´

Beratungstelefon: 0800 0080080
(gebührenfrei mobil sowie über Festnetz zu erreichen )

Das Kinder- und Jugendsorgentelefon bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, in einer aktuellen Krise oder bei Problemen jederzeit anzurufen, um Rat, Hilfe und Informationen zu erhalten.

 

Kinder brauchen eine Familie.
Es gibt Kinder im Saale-Orla-Kreis, die nicht in ihrer Familie leben können, weil sie dort nicht ausreichend versorgt, erzogen oder gefördert werden. Um ihnen eine Chance auf familiäre Geborgenheit und eine liebevolle, kindgerechte Entwicklung zu geben, suchen wir im Landkreis nach Eltern und Familien, die diesen Kindern Vertrauen und Sicherheit geben wollen.

Möchten Sie Näheres darüber erfahren? Dann rufen Sie an!

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

 

Verheiratete Eltern haben für ihre gemeinsamen, leiblichen Kinder automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
Eine Mutter, die nicht verheiratet ist, hat bei der Geburt ihres Kindes das alleinige Sorgerecht.
Eltern können jedoch das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren, unabhängig davon ob sie zusammen wohnen.

Durch die Abgabe der Sorgeerklärung erhalten Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Beide Elternteile bestätigen in der Sorgeerklärung, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen. Die Sorgeerklärung kann vor und nach der Geburt kostenfrei im Fachdienst Wirtschaftliche Familienhilfen/Jugendamt oder gegen Gebühr beim Notar beurkundet werden.

Nur durch eine Entscheidung des Familiengerichtes kann das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben werden. Das gilt selbst dann, wenn die Änderung von beiden Eltern gewünscht ist.

Lassen Sie sich im Voraus einer Sorgeerklärung zu den rechtlichen Folgen beraten!

Der Allgemeine Soziale Dienst im Jugendamt bietet eine Beratung zum Thema Sorgerecht an. Ansprechpartner erreichen Sie unter Telefon: (03663) 488 958.

Das Sorgerecht kann auch nach der Geburt beurkundet werden.

Beurkundungen, Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt, Sorgeerklärungen, Beistandschaften

Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Wirtschaftliche Familienhilfen / Jugendamt

Telefon: (03663) 488-913

Telefon: (03663) 488-914

Telefon: (03663) 488-917

Telefon: (03663) 488-469

E-Mail: jugendhilfe@lrasok.thueringen.de

 

Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter und Sorgeerklärung

Die Beurkundung und Zustimmungserklärung sind im Jugendamt gebührenfrei.

Bitte für alle Vorsprachen und Beurkundungen vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

 

Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Wirtschaftliche Familienhilfen / Jugendamt

Telefon: (03663) 488-913

Telefon: (03663) 488-914

Telefon: (03663) 488-917

Telefon: (03663) 488-469

E-Mail: jugendhilfe@lrasok.thueringen.de

Pflegepersonen nehmen ein fremdes Kind, das aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) von seinen Eltern selbst erzogen werden kann, für eine bestimmte Zeit oder Dauer in ihre Familie auf und betreuen und erziehen es.

Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (§ 27 Sozialgesetzbuch VIII - SGB VIII) in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) durch Vermittlung durch das Jugendamt.

Pflegepersonen werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet und auf ihre Eignung hin überprüft. Sie haben gemäß § 37 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf Beratung durch das zuständige Jugendamt.

Pflegepersonen leisten durch ihr Engagement einen wertvollen Beitrag für die Jugendhilfe, in dem sie Kindern ein Zuhause, Erziehung und Betreuung geben. Sie unterstützen hierdurch auch deren Eltern, die für einen Zeitraum oder auf Dauer nicht für ihre Kinder sorgen können.

In der Regel verbleibt das Sorgerecht bei den Eltern und den Pflegepersonen obliegt die sogenannte Alltagssorge. Eine Zusammenarbeit zwischen Pflegeperson und Eltern ist in der Regel unbedingt notwendig.

Jugendamt, Pflegeperson und sorgeberechtigte Eltern beraten im Laufe des Pflegeverhältnisses immer wieder gemeinsam, was für die Entwicklung des Kindes das Beste ist (Hilfeplan).