Untere Wasserbehörde

Ziele und Aufgaben

Die Wasserwirtschaft sorgt dafür, dass die Gewässer (dazu zählen sowohl das Grundwasser als auch die oberirdischen Gewässer) bei bestimmten Benutzungen und Maßnahmen nicht verunreinigt und nachteilige Veränderungen auf die Gewässer verhütet werden.
In wasserrechtlichen Verfahren wird dies vorrangig durch die Anordnung von Auflagen vollzogen. Aber auch regelmäßige Kontrollen aller wasserbaulichen und wasserrechtlich zugelassenen Anlagen vor Ort sichern die Reinhaltung der Gewässer. 
 
Im Einzelnen ist die untere Wasserbehörde für folgende Aufgabenbereiche zuständig:

  • Gewässerbenutzungen
  • Gewässerausbau
  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Wasserschutzgebiete