Wohnen im Saale-Orla-Kreis
Wohnungsbauförderung
Mit der Wohnungsbauförderung unterstützt der Freistaat Thüringen mit zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen den Erwerb, Bau oder die Modernisierung von privatem Wohnraum.
Im Fachdienst Wirtschaftsförderung erfahren Sie, was gefördert wird, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen. Unter anderem über:
- Thüringer Familienbaudarlehen für die Schaffung von Eigenwohnraum und des Erwerbs vorhandenen Wohnraumes zur Eigennutzung
- Thüringer Modernisierungsdarlehen für die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen
- Thüringer Sanierungsbonus zur stärkeren Bildung von Wohneigentum und zur Wiederherstellung von leeerstehenden oder vom Leerstand bedrohte Immobilien, für die ein erheblicher Sanierungsaufwand besteht. Der Sanierungsbonus wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Wohnberechtigungsschein
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG) oder nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Belegungs- und/oder Mietpreisbindung. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine „Wohnungszuweisung“ dar.
Wir beraten Sie zu erforderlichen Unterlagen, welche Fristen Sie beachten müssen oder auch wie hoch die Gebühr ist.
Mehr dazu unter Wohnberechtigungsschein beantragen
Wohnungsunternehmen des Saale-Orla-Kreises (Auswahl)
Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft Pößneck/Triptis mbH |
07381 Pößneck |
WohnRing AG Neustadt (Orla) | 07806 Neustadt an der Orla Markt 13/14 Tel. 036481/5970 Fax.036481/59720 E-Mail: info@wohnringag.de |
Schleizer Wohnungsgesellschaft mbH |
07907 Schleiz |
Wohnungsgesellschaft Bad Lobenstein mbH | 07356 Bad Lobenstein Ernst-Thälmann-Str. 5 Tel. 036651/6060 Fax. 036651/60614 info@hbg-lobenstein.de |
Wohnungsbaugesellschaft Hirschberg mbH | 07927 Hirschberg Marktstr. 22 Tel. 036644/249878 Fax. 036644/24979 E-Mail: wohnungsgesellschaft@freenet.de |
Mietspiegel
Der Mietspiegel stellt eine der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar. Zu diesem Zweck gibt es eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Er soll als Entscheidungshilfe dienen, um Streitigkeiten und Konflikte zu vermeiden und soll kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen.
Der Mietspiegel dient der Orientierung und setzt keine Mietpreise fest. Er ist nicht anwendbar z.B. für Gewerberaum.