REACH

REACH = Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien)

Was ist REACH ?
  
Diese neue EG-Verordnung zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Es ist erklärtes Ziel, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen. Die Bundesbehörden bieten vielfältige Informationen zu REACH, damit sich insbesondere Klein- und Mittelständische Unternehmen schnell mit den neuen Regelungen vertraut machen können.
  
Auskunftsrechte für Verbraucher

Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden chemische Stoffe zu Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), müssen innerhalb der Lieferkette Informationen zu den enthaltenen, besonders besorgniserregenden Stoffen und zur sicheren Handhabung weitergegeben werden. Verbraucher können beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe der Kandidatenliste in einem Erzeugnis enthalten sind. Händler, Hersteller und Importeure müssen sie dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber informieren - unabhängig von einem möglichen Kauf.
Wenn Verbraucher nach 45 Tagen keine Antwort auf ihre Anfrage erhalten, sollte dies möglichst den zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer mitgeteilt werden (nachrichtlich auch an mail@reach-info.de).
Sind Händler, Hersteller oder Importeure im Saale-Orla-Kreis ansässig, können Sie sich an die untere Chemikaliensicherheitsbehörde des Landratsamtes Saale-Orla wenden.

Weitergehende Informationen und einen Musterbrief für Ihre Anfrage erhalten Sie hier:

http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm

Oder Sie starten Ihre Anfrage direkt hier: http://www.reach-info.de/verbraucheranfrage.htm

Das Forum für den Austausch von Informationen hat die Durchführung eines Projektes (REACH - Enforce 4) beschlossen, das die Durchsetzung der Beschränkungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung im Fokus hat. Dazu wurden 14 Beschränkungseinträge in das Projekt aufgenommen. Ziel des Projektes ist es, das Bewusstsein für die Beschränkungen zu erhöhen, die Nichteinhaltung im EU-Markt festzustellen, dieser mit Durchsetzungsmaßnahmen entgegenzutreten und ein höheres Maß an Einhaltung und damit einen besseren Schutz der Gesundheit und Umwelt zu erreichen.
Auch der Saale-Orla-Kreis beteiligt sich am Projekt, indem Stichproben im Handel entnommen werden und durch Analysen die Einhaltung der Beschränkungsvorgaben zu Benzol, Toluol und Chloroform überprüft wird. Diese Stoffe sind in Klebern und Farbsprühdosen enthalten.

Die Echa informiert auf Ihren Seiten zum Projekt und veröffentlicht den Abschlussbericht auf der Website Anfang 2018.
Information zur Initiierung
Information zu den ausgewählten Beschränkungen des Anhang XVII

Weiteres...

Nach dem 1. Juni 2015 erstellte Sicherheitsdatenblätter, welche das zentrales Element der Kommunikation in der Lieferkette für gefährliche Stoffe und Gemische darstellen, weisen nur noch die Einstufung nach der CLP-Verordnung aus.
Für Lagerbestände gilt eine Abverkaufsfrist von 2 Jahren. Ist auf dem Etikett die Kennzeichnung nach der alten Stoffrichtlinie noch aufgeführt, muss das bis zum 31.5.2015 gültige Sicherheitsdatenblatt mit der alten Einstufung verfügbar sein. Ab spätestens 1.6.2017 ist die Kennzeichnung mit orangefarbenen Gefahrensymbolen nicht mehr erlaubt. Anregungen zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf ihrer Internetseite.
 
Die letzte REACH-Registrierungsfrist rückt näher. Phase-in-Stoffe, die in Mengen von über 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder in die EU importiert werden, sind bis spätestens 1. Juni 2018 unter REACH zu registrieren.
Für die kommende letzte große Registrierungsperiode, die am 31.05.2018 endet, steht auf dem Helpdesk der Bundesbehörden ein Leitfaden zur Registrierung 2018 unter REACH zur Verfügung.
 
Außerdem

Nicht ganz neu aber dennoch sehr hilfreich ist das ECHA Fact Sheet: Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien.
Im Mai 2011 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ein neues Fact Sheet für nachgeschaltete Anwender zum Thema Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien veröffentlicht. Darin sind wichtige Änderungen kurz dargestellt.
Die Broschüre enthält in verständlicher Form alle notwendigen Informationen, welche zur Umsetzung der Anforderungen durch die REACH-Verordnung an Sicherheitsdatenblätter und den Umgang mit ihnen erforderlich sind.
Hier können Sie selbst nachlesen. Im Anhang des Dokuments finden Sie Anmerkungen der deutschen nationalen Auskunftsstelle.