Mietspiegel für die Vermietung von Wohnräumen
Der Mietspiegel stellt eine der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar. Zu diesem Zweck gibt es eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnungen in vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Der Mietspiegel soll als Entscheidungshilfe dienen, um Streitigkeiten und Konflikte zu vermeiden und soll kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen.
Der Mietspiegel dient der Orientierung und setzt keine Mietpreise fest. Er ist nicht anwendbar, z.B. für Gewerberaum. Ein Mietspiegel für Gewerberäume wird durch das Landratsamt nicht erstellt.