Mietspiegel für die Vermietung von Wohnräumen


Der Mietspiegel stellt eine der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar. Zu diesem Zweck gibt es eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnungen in vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Der Mietspiegel soll als Entscheidungshilfe dienen, um Streitigkeiten und Konflikte zu vermeiden und soll keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen.
Der Mietspiegel dient der Orientierung und setzt keine Mietpreise fest. Er ist nicht anwendbar, z.B. für Gewerberaum. Ein Mietspiegel für Gewerberäume wird durch das Landratsamt nicht erstellt.
10. Mietspiegel für den Saale-Orla-Kreis (ab 1. März 2025)
0.3 MBDer Mietspiegel stellt eine der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar. Er dient der Orientierung, legt aber keine Mietpreise fest. Die 10. Auflage gilt ab dem 1. März 2025.
9. Mietspiegel für den Saale-Orla-Kreis (ab 1. Januar 2023)
88 KBDer Mietspiegel stellt eine der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar. Er dient der Orientierung, legt aber keine Mietpreise fest. Die 9. Auflage des Mietspiegels gilt seit dem 1. Januar 2023.