Mietspiegel für die Vermietung von Wohnräumen

Der Mietspiegel stellt eine der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar. Zu diesem Zweck gibt es eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnungen in vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Der Mietspiegel soll als Entscheidungshilfe dienen, um Streitigkeiten und Konflikte zu vermeiden und soll kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen.
 

Der Mietspiegel dient der Orientierung  und setzt keine Mietpreise fest. Er ist nicht anwendbar, z.B. für Gewerberaum. Ein Mietspiegel für Gewerberäume wird durch das Landratsamt NICHT erstellt.

Der Mietspiegel des SOK 2019-2021 (verlängert bis Ende 2022) verliert zum 31.12.2022  seine Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2023 gilt ein neuer Mietspiegel des SOK.

 

 

letzte Aktualisierung: 27.12.2022