Wohnberechtigungsschein

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG) oder nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Belegungs- und/oder Mietpreisbindung. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine „Wohnungszuweisung“ dar.

Wir beraten Sie zu erforderlichen Unterlagen, welche Fristen Sie beachten müssen oder auch wie hoch die Gebühr ist.

Mehr dazu unter Wohnberechtigungsschein beantragen

 
Wohnungsunternehmen des Saale-Orla-Kreises (Auswahl)

GWG Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft Pößneck/Triptis mbH

07381 Pößneck
Turmstraße 52
Tel. 03647/43460
Fax. 03647/434630
E-Mail: 

WohnRing AG Neustadt (Orla) 07806 Neustadt an der Orla
Markt 13/14
Tel. 036481/5970
Fax.036481/59720
E-Mail:
Schleizer Wohnungsgesellschaft mbH

07907 Schleiz
Gerbergasse 2
Tel. 03663/40510
Fax. 03663/405120
E-Mail:

Wohnungsgesellschaft Bad Lobenstein mbH  07356 Bad Lobenstein
Ernst-Thälmann-Str. 5
Tel. 036651/6060
Fax. 036651/60614
E-Mail:
Wohnungsbaugesellschaft Hirschberg mbH 07927 Hirschberg
Marktstr. 22
Tel. 036644/249878
Fax. 036644/24979
E-Mail: