Wohnberechtigungsschein


Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG) oder nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Belegungs- und/oder Mietpreisbindung. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine „Wohnungszuweisung“ dar.
Wir beraten Sie zu erforderlichen Unterlagen, welche Fristen Sie beachten müssen oder auch wie hoch die Gebühr ist.
Mehr dazu unter Wohnberechtigungsschein beantragen
Wohnungsunternehmen des Saale-Orla-Kreises (Auswahl)
GWG Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft Pößneck/Triptis mbH |
07381 Pößneck |
WohnRing AG Neustadt (Orla) | 07806 Neustadt an der Orla Markt 13/14 Tel. 036481/5970 Fax.036481/59720 E-Mail: info@wohnringag.de |
Schleizer Wohnungsgesellschaft mbH |
07907 Schleiz |
Wohnungsgesellschaft Bad Lobenstein mbH | 07356 Bad Lobenstein Ernst-Thälmann-Str. 5 Tel. 036651/6060 Fax. 036651/60614 E-Mail: info@wbg-lobenstein.de |
Wohnungsbaugesellschaft Hirschberg mbH | 07927 Hirschberg Marktstr. 22 Tel. 036644/249878 Fax. 036644/24979 E-Mail: wohnungsgesellschaft@freenet.de |