Hortbetreuung

Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung.

Der Schulhort ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig.
Er versteht sich als eine Familien ergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.

An allen staatlichen Grundschulen des Landkreises wird die Ganztagsbetreuung der Schulkinder der Klassenstufen 1-4 angeboten. Von diesem Angebot machen mehr als 2.000 Schülerinnen und Schüler Gebrauch. Die Hortan- und -abmeldung erfolgt ausschließlich über die jeweils zuständige Grundschule.

Die Eltern werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.