Katastrophenschutz

Als untere Katastrophenschutzbehörde ist die Kreisverwaltung verantwortlich für die Errichtung eines Stabes für den Katastrophenschutz im Landkreis, die nach der Thüringer Katastrophenschutz-verordnung (ThürKatSVO) erforderlichen Katastrophenschutzeinheiten und Einrichtungen aufzustellen und zu unterhalten sowie diese in Zusammenarbeit mit den öffentlichen und privaten Hilfsorganisationen personell mit ausgebildeten Helferinnen und Helfern zu untersetzen.

Das Zusammenwirken der Mitglieder des Katastrophenschutzstabes und der Helferinnen und Helfer der Einheiten erfordert eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung zur aufgabenbezogenen Qualifizierung des Personenkreises. Die im Landkreis aufgestellten Katastrophenschutzeinheiten bedürfen zudem einer ständigen materiellen Vervollkommnung, die den hohen Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastruktur Rechnung trägt.

Aufgaben

  • Aufstellung der Katastrophenschutzeinheiten
  • Beschaffung und Unterhaltung von Ausrüstung
  • Übungen nach Thüringer Katastrophenschutz-verordnung  (ThürKatSVO) vorzubereiten und durchzuführen
  • finanzielle Bedarfsplanung und Mittelverwaltung
  • wirtschaftliche Angelegenheiten der Einheiten des bundeseigenen Katastrophenschutzes im Landkreis
  • Katastrophenschutzplanung/Kreisbeschreibung