Wasserentnahme-Verbot gilt nun auch für Saale und Orla

16. August 2022 - Anhaltende Trockenheit macht Erweiterung des seit 2019 bestehenden Wasserentnahme-Verbots erforderlich / Entnahme aus Brunnen bleibt erlaubt

Auch in Ziegenrück darf künftig kein Wasser zur Bewässerung aus der Saale entnommen werden.Auch in Ziegenrück darf künftig kein Wasser zur Bewässerung aus der Saale entnommen werden.

Schleiz. Das seit Juni 2019 bestehende, weitgehende Verbot der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Bewässerung wird zum 17. August 2022 erweitert. Bis auf Widerruf gilt es damit für alle Bäche, Flüsse, Teiche, Seen und Quellen im Saale-Orla-Kreis. Bislang waren die beiden namensgebenden Flüsse des Landkreises, die Saale inklusive der Talsperren sowie die Orla (ohne Nebengewässer), davon ausgenommen.

Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit haben sich auch in der Orla und der Saale sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Da sich das Problem durch die Entnahme von Wasser noch verstärkt, kann diese Ausnahmeregelung nicht länger aufrechterhalten werden. Andernfalls droht eine nachhaltige Störung der Gewässerbiozönose, also des Artenspektrums an den Flüssen, heißt es aus dem zuständigen Fachdienst Umwelt im Landratsamt Saale-Orla-Kreis.

„Da der Saalezufluss zu den Talsperren am Pegel Blankenstein-Rosenthal sehr gering ist und unter der Mindestwasserabgabe der Talsperren liegt, wurde sich dazu entschieden, die gesamte Saale in das Entnahmeverbot einzuschließen, auch wenn in den Talsperren selbst aktuell noch genügend Wasser ist“, erklärt Fachdienstleiter Heiko Günther.

Das Entnahmeverbot betrifft sowohl die Wasserentnahme mittels Pumpe als auch das Schöpfen mit Handgefäßen. Es gilt auch für den Fall, dass durch die zuständige Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme – etwa für Städte und Gemeinden oder landwirtschaftliche Betriebe – erteilt wurde. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Weiterhin erlaubt ist die Wasserentnahme aus dem Grundwasser, insbesondere über Brunnen.

Die vollständige Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Saale-Orla-Kreis ist unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen zu finden.


Pressesprecher
Alexander Hebenstreit