Aufhebung der Allgemeinverfügungen zum Wasserentnahmeverbot für den Saale-Orla-Kreis

Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 17.04.2024

Das Entnahmeverbot von Wasser zur Bewässerung aus Bächen, Flüssen, Teichen und allen weiteren oberirdischen Gewässern, das seit dem Sommer 2019 im Saale-Orla-Kreis galt, wurde beendet. Zu diesem Zweck wurden die Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Gebiet des Saale-Orla-Kreises vom 15.07.2019 und die Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Gebiet des Saale-Orla-Kreises (Erweiterung um Orla und Saale) vom 16.08.2022 am 17. April 2024 durch den zuständigen Fachdienst Umwelt aufgehoben.

Aufgrund der sehr ergiebigen Niederschläge seit Oktober 2023 haben sich die Wasserstände der oberirdischen Gewässer im Saale-Orla-Kreis sowie die Grundwasserstände deutlich erholt. Die Mindestwasserführung in den Gewässern ist derzeit gewährleistet und die meteorologischen- und hydrologischen Bedingungen lassen eine normale Gewässerbenutzung wieder zu.

Zu bedenken ist, dass die Entnahme von Wasser zur Bewässerungen aus Bächen, Flüssen, Teichen oder Seen nur für das Schöpfen mit Handgefäßen ohne Weiteres erlaubt ist. Für die Wasserentnahme mit einer Pumpe ist eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde zwingend erforderlich.


Weitere Informationen finden Sie in unserer Medieninformation vom 19. April 2024 (hier klicken).