Bekanntmachung zur Behandlungspflicht gegen die Varroamilbe

Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 21.08.2023

Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis, weist  alle Imker auf die Behandlungspflicht gegen die Varroamilbe hin.

Die jährliche Behandlung aller Bienenvölker wurde für den gesamten Freistaat Thüringen mittels Allgemeinverfügung vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Bad Langensalza angeordnet. Der genaue Wortlaut kann beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz nachgelesen werden (hier klicken).

Die Behandlung hat spätestens im August/September als Nachsommerbehandlung zu beginnen und in der brutfreien Zeit als Winterbehandlung (November) fortzuführen. Alternativ kann die Bekämpfungsstrategie „Hohenheimer Betriebsweise“ angewandt werden. Auch andere, von offiziellen Bieneninstituten empfohlene und ebenfalls auf dem realen Milbentotenfall basierende (Gemülldiagnose) Betriebsweisen sind geeignet, um die Varroatose zu bekämpfen.

Für die Behandlung dürfen ausschließlich für den Zweck „Varroabehandlung“ und die Tierart „Biene“ zugelassene Arzneimittel eingesetzt werden. Bei der Anwendung der Mittel haben sich die Bienenhalter nach den Angaben der Arzneimittelhersteller zu richten. Die Behandlung ist im Bestandsbuch zu dokumentieren.

Des Weiteren gilt, dass jede Bienenhaltung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen ist (Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Oschitzer Straße 4 in 07907 Schleiz, Tel.: 03663 / 488-190, -193, -198, veterinaerwesen@lrasok.thueringen.de).