Information für Betreiber von nichtöffentlichen Kanalisationsanlagen und Abwasser-behandlungsanlagen zur Reinigung von vorwiegend nichthäuslichem Abwasser (gewerb-liche Abwasseranlage) sowie Kläranlagen > 50 Einwohnerwerte (EW) außerhalb der Zuständigkeit
Öffentliche Bekanntmachung des Fachdienstes Umwelt/untere Wasserbehörde
Information für Betreiber von nichtöffentlichen Kanalisationsanlagen und Abwasser-behandlungsanlagen zur Reinigung von vorwiegend nichthäuslichem Abwasser (gewerbliche Abwasseranlage) sowie Kläranlagen > 50 Einwohnerwerte (EW) außerhalb der Zuständigkeit öffentlicher Abwasserbeseitigungspflichtiger zur Durchführung der Abwassereigenkontrollberichterstattung - Berichtsjahr 2023 - gemäß der Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung (ThürAbwEKVO)
Nach § 61 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 52 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) sind die Unternehmer von Abwasseranlagen verpflichtet, diese auf den ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhaltung zu überwachen. Die Einhaltung der Abwassereinleitbedingungen gemäß §§ 57, 58 und 59 WHG (Stand der Technik) ist nachzuweisen. Die Anforderungen zum Umfang, zu Art und Weise der Überwachung wird durch die ThürAbwEKVO konkretisiert.
Folgende nichtöffentliche Abwasseranlagen unterliegen der Überwachungs-/Eigenkontrollberichtspflicht nach § 6 ThürAbwEKVO:
- Regenbecken und Regenentlastungsanlagen (Musterformular - MF - Anlage 2),
- Abwasserbehandlungsanlagen für häusliches Abwasser (Abwasseranfall > 8 m³/d und Anschluss von > 50 Einwohnerwerten) mit Einleitung in Gewässer (MF Anlage 3).
- Abwasserbehandlungsanlagen zur Reinigung von nichthäuslichem Abwasser (gewerbliche Abwasseranlagen) das durch mechanisch-biologische oder chemisch-physikalische Verfahren behandelt wird (MF Anlage 4)
- Kanalisationsanlagen die der Sammlung und Fortleitung von Abwasser dienen, an das in der Abwasserverordnung (AbwV) Anforderungen vor dem Vermischen oder für den Ort des Anfalls gestellt werden, soweit der betriebliche Abwasseranfall mehr als 1 m³/d beträgt,
Die Ergebnisse der Eigenkontrolle der Anlagen der Punkte 1 und 2 sind durch die Betreiber in einem Eigenkontrollbericht (EKB) unter Verwendung des jeweils zutreffenden Musterformulars (MF) in Papierform zusammenzufassen und auszuwerten.
Für das Berichtsjahr 2023 hat für (Punkt 3 und 4, MF Anlage 4) wieder eine digitale Berichterstattung zu erfolgen.
Die EKB für das Berichtsjahr 2023 sind für die v. g. Punkte 3 und 4 digital sowie der Punkte 1 und 2 in Papierform, bis zum 31.03.2024 dem Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Umwelt/untere Wasserbehörde, Oschitzer Str. 4, 07907 Schleiz , zu übermitteln.
Die Informationsbriefe des TMUEN vom 31.01.2024, das Anwenderhandbuch für die digitale Erfassung der Anlage 4 sowie die MF Anlage 2 und 3 sind als Word-Dokumente unter https://umwelt.thueringen.de/themen/boden-wasser-luft-und-laerm/abwasserentsorgung-u-wassergefaehrdende-stoffe/abwasserentsorgung (Abschnitt: Eigenkontrolle Anlagen), zum Download eingestellt. Die Informationsbriefe sowie die MF (Anlage 2 und 3) sind auch zu den Sprechzeiten des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis, in den Räumlichkeiten der unteren Wasserbehörde (Wisentahaus Zimmer 402), zu erhalten. Auskünfte können unter 03663/488852 telefonisch eingeholt werden.
Betreiber von Abwasseranlagen, die der pflichtgemäßen Abwassereigenkontrolle nicht nachkommen und für das Berichtsjahr 2023 bis zum 31.03.2024 keine oder keine vollständige Berichterstattung an die untere Wasserbehörde des Saale-Orla-Kreises leisten, begehen gemäß § 9 ThürAbwEKVO i.V.m. § 77 Abs. 1 Nr. 15 ThürWG eine Ordnungswidrigkeit nach der diese mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Um eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 ThürAbwEKVO und die daraus folgenden ordnungsrechtlichen Konsequenzen zu vermeiden, bitten wir Sie daher der geforderten Berichterstattungspflicht umfassend und fristgerecht nachzukommen.
Betreiber von Kleinkläranlagen zur Behandlung von häuslichem Abwasser sind von dieser Berichterstattung ausdrücklich ausgenommen.
i.A.
H. Günther
Fachdienstleiter Umwelt