Öffentliche Bekanntmachung des Fachdienstes Umwelt/ Untere Wasserbehörde zur Umverlegung des Beuntenwiesenbaches in Tanna sowie der Offenlegung des Zollgrüner Dorfbaches
Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 16.04.2024
Die IMB Verwaltungs GmbH, Ludwigstraße 77, 95028 Hof plant die Umverlegung des Beuntenwiesenbaches (linker Zufluss zur Wettera) in Tanna sowie die Offenlegung des Zollgrüner Dorfbaches auf einer Länge von 70 m in Zollgrün und stellte mit Schreiben vom 12.02.2023 einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409).
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich gemäß § 67 Abs. 2 WHG um einen Gewässerausbau, für den nach Anlage 1 Nr. 13.18.2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen ist.
Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird bekannt gegeben:
Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG, unter Berücksichtigung der Kriterien gemäß Anlage 3 zum UVPG wird festgestellt, dass das geplante Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Prüfung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG ergibt sich dies im Wesentlichen aus nachfolgenden Gründen:
Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird zum einen die Überbauung des Beuntenwiesenbaches im Rahmen der Erweiterung eines Verbrauchermarktes ausgeschlossen, da dies nicht genehmigungsfähig ist, zum anderen führt die Offenlegung des Zollgrüner Dorfbaches zur Schaffung eines naturnahen, ökologisch durchgängigen Fließgewässerabschnittes. Weiterhin führt die Anpassung der Dimensionierung der Gewässerverrohrung an das Bemessungshochwasser, zur Verbesserung der Abflusssituation des Beuntenwiesenbaches. Mit dem Gewässerausbau sind u.a. räumlich begrenzte Eingriffe in den Gewässerverlauf des Beuntenwiesenbaches und des Zollgrüner Dorfbaches verbunden. Die baubedingte, mögliche Beeinträchtigung der Gewässer wird durch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen minimiert. Negative Auswirkungen auf das Abflussverhalten des Beuntenwiesenbaches und des Zollgrüner Dorfbaches sind nicht zu erwarten.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2017 (GVBl. S. 158), im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Umwelt, Oschitzer Straße 4 in 07907 Schleiz, zugänglich.
Schleiz, 16.04.2024
im Auftrag
H. Günther
Fachdienstleiter Umwelt