Öffentliche Bekanntmachung des Fachdienstes Umwelt / Untere Wasserbehörde zur Umverlegung des Krötenbaches in Gräfenwarth
Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 16.04.2024
Die Stadt Schleiz, Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz, stellte mit Schreiben vom 05.09.2022 den Antrag auf Plangenehmigung zur Umverlegung des Krötenbaches in Gräfenwarth, gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409).
Bei der geplanten Maßnahme handelte es sich gemäß § 67 Abs. 2 WHG um einen Gewässerausbau, für den nach Anlage 1 Nr. 13.18.2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen ist.
Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird bekannt gegeben:
Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG, unter Berücksichtigung der Kriterien gemäß Anlage 3 zum UVPG wird festgestellt, dass das geplante Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben konnte und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand. Nach Prüfung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG ergab sich dies im Wesentlichen aus nachfolgenden Gründen:
Die Umsetzung der geplanten Maßnahme führt zur Verbesserung der Abflusssituation des Krötenbaches. Zudem liegt das Gewässer nun im öffentlichen Verkehrsraum und verläuft nicht mehr auf privaten Grundstücken und ist nicht mehr mit Gebäuden überbaut. Mit dem Gewässerausbau waren u.a. räumlich begrenzte Eingriffe in den Gewässerverlauf des Krötenbaches verbunden. Die baubedingte, mögliche Beeinträchtigung des Gewässers wurde durch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen minimiert. Negative Auswirkungen auf das Abflussverhalten des Krötenbaches waren nicht zu erwarten.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2017 (GVBl. S. 158), im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Umwelt, Oschitzer Straße 4 in 07907 Schleiz, zugänglich.
Schleiz, 16.04.2024
im Auftrag
H. Günther
Fachdienstleiter Umwelt