Verkaufsoffener Sonntag zum Neustädter Brunnenfest am 15. Juni 2025
Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 13.05.2025
Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für die Stadt Neustadt an der Orla
02/2025 vom 13.05.2025
Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis erlässt auf Grundlage von § 98 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 ( GVBL.S. 541) für die Stadt Neustadt an der Orla folgende Rechtsverordnung
§ 1
In der Stadt Neustadt an der Orla dürfen aus nachfolgendem Anlass die Verkaufsstellen zu folgender Zeit geöffnet werden:
- Sonntag, den 15.06.2025, von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr „Brunnenfest BORNQUAS“
§ 2
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.
Schleiz, den 13.05.2025
Im Auftrag
Brand
stellv. Fachdienstleiterin /Öffentliche Ordnung
Hinweis:
Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 Abs. 1 Pkt. 2 des Thüringer Ladenöffnungsgesetztes und werden entsprechend geahndet.
Inhaber von Verkaufsstellen, die von dieser Rechtsverordnung Gebrauch machen, sind im Falle der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonn- und Feiertag verpflichtet, die Bestimmungen des § 12 Thüringer Ladenöffnungsgesetz bzw. der §§ 3, 11 und 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten.