Verkaufsoffener Sonntag zum Bad Lobensteiner Marktfest am 17. August 2025

Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 13.05.2025

Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für die Stadt Bad Lobenstein

03/2025 vom 13.05.2025

Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis erlässt auf Grundlage von § 98 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 ( GVBL.S. 541) für die Stadt Bad Lobenstein folgende Rechtsverordnung

§ 1

In der Stadt Bad Lobenstein dürfen aus nachfolgendem Anlass die Verkaufsstellen zu folgender Zeit geöffnet werden:

  • Sonntag, den 17.08.2025, von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr „47. Bad Lobensteiner Marktfest“

§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.


Schleiz, den 13.05.2025

Im Auftrag
Brand
stellv. Fachdienstleiterin /Öffentliche Ordnung


Hinweis:
Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 Abs. 1 Pkt. 2 des Thüringer Ladenöffnungsgesetztes und werden entsprechend geahndet.
Inhaber von Verkaufsstellen, die von dieser Rechtsverordnung Gebrauch machen, sind im Falle der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonn- und Feiertag verpflichtet, die Bestimmungen des § 12 Thüringer Ladenöffnungsgesetz bzw. der §§ 3, 11 und 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten.