Die in der DDR geschiedenen, rentendiskriminierte Frauen schufen durch ihren langen Gang durch alle Rechtswege bis zum Frauenrechtsabkommen der Vereinen Nationen 2011 einen Modelfall. Davon können alle Frauen lernen. Leider berücksichtigen deutsche Gerichte Menschenrechte kaum, obwohl sie deutsches Recht sind und verbindlich gelten.
Die Bundesregierung ist nach dem menschenrechtlich unzureichendem Härtefallfonds Rentenüberleitung Ost weiter zum Handeln verpflichtet. Die Rentendiskriminierung der Frauen besteht fort. Sie muss durch Entschädigung für alle aufgehoben werden. Das fordert der VN-Frauenrechtsausschuss von der Bundesregierung im Mai 2023: "Allen geschiedenen Frauen aus der ehemaligen DDR, die aufgrund der Ausdehnung des westdeutschen Rentenrechts auf die ehemalige DDR Diskriminierung erfuhren, ist finanzielle Unterstützung zu gewähren."
Dennoch ist seit Schließung des Härtefallfonds, von dem nur ca. 2000 Thüringer in der DDR geschiedene Frauen und andere sowie nur 13.500 Betroffene bundesweit eine Zahlung erhielten (3-5%) nichts passiert.
Regierung, Politiker und Politikerinnen, Gerichte sowie Institutionen müssen endlich in diesem Fall wie allgemein Menschenrechte korrekt anwenden.
MONTAG, den 11. NOVEMBER, 9:30 UHR, im Landratsamt - Kreistagssaal, Oschitzer Str. 4, 07907 Schleiz
Frau Marion Böker (Beratung für Menschenrechte & Genderfragen, boeker-consult, Berlin) steht Ihnen, als unabhängige Expertin, an diesem Tag für Information und eine Gesprächsrunde zur Verfügung.
Sie trat als Klägerin für den Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V., unter dem UN - Frauenrechtsabkommen CEDAW auf. Das Ergebnis war zunächst der mangelhafte Härtefallfonds. Sie erreichte 2023, dass CEDAW die Regierung zu einer Neuauflage eines echten Entschädigungsfonds aufrief.