Aufstallungspflicht im Saale-Orla-Kreis weitgehend aufgehoben
17. Februar 2021 - Ausnahmen bis 28. Februar gelten für Geflügelhalter rund um das Plothener Teichgebiet


Schleiz. Die sogenannte Geflügelpest, die vorrangig durch Zugvögel übertragen wird und deren Schwerpunkt Norddeutschland liegt, hatte Anfang diesen Jahres auch Thüringen erreicht. Als Reaktion auf die ersten Fälle im Landkreis Nordhausen erließ der Saale-Orla-Kreis am 7. Januar eine Allgemeinverfügung, in der die Aufstallung sämtlicher Geflügelbestände im Landkreis angeordnet wurde.
Da seither weder im Saale-Orla-Kreis noch in den Nachbarlandkreisen ein bestätigter Fall von Aviärer Influenza aufgetreten ist, wird die Aufstallungspflicht mit einer neuen Allgemeinverfügung zum 18. Februar 2021 aufgehoben. „Davon ausgenommen sind lediglich eine Reihe von Ortschaften rund um das Plothener Teichgebiet, das ein anerkannter Rastplatz für Zugvögel und damit eines der wenigen Hochrisikogebiete Thüringens ist“, erklärt Amtstierarzt Lutz-Peter Klendauer.
Konkret gilt die Aufstallungspflicht in Dittersdorf, Pahnstangen, Bucha, Dreba, Knau, Plothen, Pörmitz, Schöndorf, Tausa, Finkenmühle und Volkmannsdorf noch bis einschließlich 28. Februar 2021.
Darüber hinaus sind alle Geflügelhalter im Saale-Orla-Kreis, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, dies unverzüglich beim Veterinäramt nachzuholen.
Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Donnerstag, 18. Februar, in Kraft. Abrufbar ist sie auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen. Zudem liegt sie in den Diensträumen des Veterinäramtes aus und kann nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden.
Kontakt zum Veterinäramt Saale-Orla-Kreis: Telefon: 03663 / 488-193, 03663 / 488-198 – Fax: 03663 / 488-471 – E-Mail veterinaerwesen@lrasok.thueringen.de.
Julia Weiß
Pressesprecherin