Bürgerinformation zu Baumfällungen und Gehölzrückschnitt

6. April 2023 - Die Untere Naturschutzbehörde informiert

Eine Kettensäge liegt auf dem Stumpf eines frisch gefällten Baums (Symbolfoto).Eine Kettensäge liegt auf dem Stumpf eines frisch gefällten Baums (Symbolfoto).

Schleiz. Aufgrund zahlreicher Anfragen zu dem Thema weist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Saale-Orla-Kreis darauf hin, dass bereits seit dem 1. März und noch bis einschließlich 30. September das Fällen von Bäumen untersagt ist. Ebenfalls verboten ist das Beseitigen von Hecken sowie ein starker Rückschnitt jeglicher Gehölze außerhalb von Wald oder sogenannten „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ – also insbesondere private Gärten. Begründet ist dieses Verbot im Bundesnaturschutzgesetz § 39 zum allgemeinen Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen und deren Lebensstätten.

Was ist jetzt erlaubt?

Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte, wie der „Formhecken-Schnitt“, „Sommerschnitt“ bei Obstbäumen, die Jungbaumpflege, Totholzbeseitigung sowie Kronenpflege im Feinastbereich. Astschnitte über 10 cm Astdurchmesser gelten als Starkastschnitte, die den Baum schädigen. Sie dürfen nur in begründeten Fällen durchgeführt werden.

Artenschutz ist ganzjährig zu beachten!

Ganzjährig gelten – sowohl inner- als auch außerorts – Störungs-, Verletzungs-, Tötungs- und Zerstörungsverbote für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten. Dies sind in unserer Region alle heimischen Vogelarten, die meisten Säugetiere und auch viele Insekten, wie holzbewohnende Käfer, Wespen und Hornissen sowie eine Vielzahl an Flechten. Vor Maßnahmenbeginn ist der Baum bzw. das Gehölz daher auf brütende Vögel, besetzte Baumhöhlen, Eichhörnchen-Kobel, Mulmhöhlen oder Hornissen-Nester zu überprüfen.

Wer ohne Genehmigung Bäume oder Sträucher entfernt oder zu stark beschneidet, handelt ordnungswidrig.

Nur in begründeten Fällen sind Ausnahmen von den Verboten möglich, die durch die untere Naturschutzbehörde geprüft werden, z.B. nötige Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit. Hierzu ist ein Antrag zu stellen, u.a. mit Angaben zur Lage (Flurstück), Baumart, Höhe, Stammumfang in Brusthöhe, Beschreibung und Begründung des Vorhabens. Im Zweifelsfall kann ein Baumgutachten verlangt werden. Wird zudem ein Eingriff in Natur und Landschaft festgestellt, können Ersatzpflanzungen anberaumt werden.

Zum Wohle der heimischen Natur bittet die Untere Naturschutzbehörde darum, Gehölzschnittmaßnahmen gewissenhaft für das Winterhalbjahr (1. Oktober bis 28. Februar) zu planen. Bei Fragen oder Unklarheiten ist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Saale-Orla-Kreis per E-Mail an naturschutz@lrasok.thueringen.de oder telefonisch unter 03663 / 488-844 zu erreichen.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit