Bundes-Notbremse löst Saale-Orla-Allgemeinverfügung ab

23. April 2021 - Aufgrund der hohen Inzidenz greifen ab Sonnabend alle Maßnahmen der bundesweiten Regelung im SOK / Großteil der Einschränkungen findet im Landkreis bereits Anwendung

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Schleiz. Zum heutigen Freitag tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz, in das die sogenannte Bundes-Notbremse eingearbeitet wurde, in Kraft. Wie in einem Großteil der deutschen Landkreise und kreisfreien Städte finden die damit verbunden Corona-Maßnahmen zum morgigen Sonnabend auch im Saale-Orla-Kreis Anwendung.

Die bundesweit einheitlichen Regelungen zur Eindämmung der Pandemie orientieren sich an einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100, zusätzlich verschärfte Maßnahmen für den Bereich Einzelhandel bzw. Kita und Schule gelten ab einem Inzidenzwert von 150 bzw. 165. Da der Saale-Orla-Kreis eine Inzidenz von 377,3 (Stand Freitag, 23. April) ausweist, gelten im Landkreis ausnahmslos alle in der Bundes-Notbremse festgelegten Einschränkungen.

In weiten Teilen gelten die Einschränkungen durch die Verordnung des Freistaats Thüringen bzw. die Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises ohnehin schon im Kreisgebiet. Zum Teil gibt es auch strengere Regeln, etwa im Hinblick auf kontaktlosen Gruppensport, der in Thüringen generell untersagt ist. Neu ist, dass die nächtliche Ausgangssperre zwar weiterhin von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt, man sich aber bis 24 Uhr allein zum Spazierengehen oder Sporttreiben draußen bewegen darf.

Verschärfungen gibt es im Bereich der körpernahen Dienstleistungen. Mit Ausnahme von Friseur- und Fußpflegebetrieben haben alle nicht medizinischen oder therapeutischen Angebote wie Kosmetik- oder Nagelstudios zu schließen. Für Friseur- oder Fußpflegebesuche ist ein aktuelles negatives Testergebnis Pflicht. Für den Einzelhandel gilt: Für Kunden dürfen nur Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Reformhäuser oder Apotheken öffnen. Alle übrigen Einzelhändler dürfen nur vorher bestellte Ware im Rahmen des sogenannten „Click&Collect“ zum Abholen anbieten.

Weiterhin für den regulären Betrieb geschlossen bleiben die Schulen und Kindergärten im Saale-Orla-Kreis, die aber nach wie vor eine Notbetreuung anbieten dürfen. Die Berechtigung für den Zugang zur Notbetreuung bleibt unverändert. Allerdings gilt die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler nach Angaben des Thüringer Bildungsministeriums ab Montag auch in der Notbetreuung. Hierzu können entweder die in der Schule angebotenen Selbsttests genutzt oder eine aktuelle Bescheinigung eines negativen Tests (beispielsweise im Bürgertestzentrum) vorgelegt werden.

Durch das Inkrafttreten des geänderten Infektionsschutzgesetzes wird die Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises, die am Sonntag (25.04.) ausläuft, nicht fortgeschrieben, da die darin festgelegten Regelungen zur Schließung von Kitas und Schulen sowie zur nächtlichen Ausgangssperre nun durch das Bundesgesetz geregelt sind.

Landrat Thomas Fügmann befürwortet, dass es nun eine klare und bundeseinheitliche Regelung gibt, betont aber auch die Eigenverantwortung der Bevölkerung. „Auch wenn man über einzelne Maßnahmen diskutieren kann, ist es gut, dass der Bund Klarheit geschaffen hat. Ich will aber auch in aller Deutlichkeit sagen, dass wir die Pandemie nur in den Griff bekommen werden, wenn die Menschen die Vorgaben auch beherzigen.“

Hier nennt der Landrat insbesondere die privaten Treffen. „Wenn wir die Infektionszahlen senken wollen, müssen wir die persönlichen Kontakte in den nächsten Wochen konsequent reduzieren. Wir sehen am Infektionsgeschehen ganz deutlich, dass die vielen privaten Treffen, die nach wie vor stattfinden, unser größtes Problem sind. Obwohl wir nicht einen nennenswerten Corona-Ausbruch in einer Gemeinschaftseinrichtung haben, ist der Saale-Orla-Kreis der am stärksten betroffene Landkreis in ganz Deutschland. Daher möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich bitten: Verzichten Sie auf alle Kontakte, die nicht wirklich nötig sind! Verschieben Sie Geburtstagsfeiern, selbst wenn sie nur im kleinen Kreis stattfinden sollen! Tragen Sie mit Ihrem persönlichen Verhalten dazu bei, dass wir die Pandemie möglichst bald überwinden!“

 

Das regelt die Bundes-Notbremse für den Saale-Orla-Kreis:

Privater Bereich

  • Private Treffen eines Hausstandes sind nur mit einer weiteren, haushaltsfremden Person gestattet.
  • Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur mit triftigem Grund (u.a. Arbeit, Notfall, Tierversorgung) darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, allein draußen spazieren zu gehen oder Sport zu treiben.

Geschäfte, Dienstleistungen, Wirtschaft

  • Freizeiteinrichtungen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, etc. sowie Ladengeschäfte müssen schließen.
  • Öffnen dürfen Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel verkauft werden, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte sowie der Großhandel. Sie dürfen nur ihr übliches Sortiment verkaufen. Dabei müssen Abstände eingehalten werden und die Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
  • Geschäfte mit anderen Waren dürfen „Click&Collect“ anbieten, also das Abholen vorbestellter Ware.
  • Gastronomische Betriebe dürfen nur außer Haus verkaufen.
  • Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
  • Werkstätten, Postfilialen, Banken und Waschsalons dürfen öffnen.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt – mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseur- und Fußpflegebetriebe geöffnet bleiben. Diese dürfen aber nur mit Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) arbeiten. Friseur- und Fußpflegebesuche sind nur mit negativem Test möglich.
  • Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern für Büroarbeit (oder vergleichbare Tätigkeiten) Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen und die Arbeitnehmer müssen dieses Angebot annehmen, sofern ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
  • Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich Taxen gilt eine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Außerdem soll das Verkehrsmittel höchstens mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen besetzt werden.

Schule und Kita

  • Da die Inzidenz im Saale-Orla-Kreis über 165 liegt, bleiben Kindergärten und Schulen geschlossen. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen, diese können weiter im Wechselunterricht beschult werden.
  • Eine Notbetreuung wird angeboten.
  • Die Präsenz in der Schule ist nur Personen erlaubt, die die zweimal wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal. Alternativ wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines Nachweises über eine Schnelltestung (nicht älter als 48 Stunden) anerkannt. Diese Regelung gilt nach Angaben des Thüringer Bildungsministeriums sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die Notbetreuung. Leistungsnachweise sind unabhängig davon zu erbringen.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit