Geflügelpest-Beobachtungsgebiet im Norden des Saale-Orla-Kreises

8. April 2021 - Allgemeinverfügung nach Geflügelpest-Fällen im Saale-Holzland-Kreis erlassen / Vorerst keine verschärften Maßnahmen für Geflügelhalter im Saale-Orla-Kreis

chicken Foto WFranz pixabaychicken Foto WFranz pixabay

Schleiz. Einige Ortschaften im Norden des Saale-Orla-Kreises gelten ab dem morgigen Freitag (9. April) als Beobachtungsgebiet für die sogenannte Geflügelpest. Hierzu hat der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis am heutigen Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen. Hintergrund ist der jüngste Nachweis von 36 Ausbrüchen der Geflügelpest in privaten Geflügelhaltungen in Thüringen, neun davon im benachbarten Saale-Holzland-Kreis.

Sollte sich die Lage nicht weiter verschärften, hat der Status als Beobachtungsgebiet jedoch keine konkreten Auswirkungen für die Geflügelhalter in den entsprechenden Ortschaften. „Für uns ist es ein eher untypischer Fall, weil wir die Infektionsquelle bei der Geflügelpest in der Regel nicht kennen. Dieses Mal können wir den Virus-Eintrag aber klar benennen, weswegen wir vorerst keine weiteren Maßnahmen verhängen“, erklärt Amtstierarzt Lutz-Peter Klendauer.

So lassen sich die jüngsten Ausbrüche in Thüringen alle auf einen mobilen Geflügelhändler zurückführen. Bei den Haltern aus dem Saale-Orla-Kreis, die bei dem Händler Tiere erwarben, wurden die Bestände untersucht. Alle Proben fielen negativ aus.

Das Beobachtungsgebiet, auf das auch mittels Beschilderung hingewiesen wird, umfasst im Saale-Orla-Kreis folgende Orte: Dreitzsch (Ortsteile Dreitzsch und Alsmannsdorf), Georda (Ortsteile Geheege, Geroda und Wittchenstein), Kospoda (Ortsteile Burgwitz, Kospoda und Meilitz), Langenorla (Ortsteile Kleindembach, Langendembach und Langenorla), Lausnitz, Lemnitz, Miesitz (Ortsteile Kopitzsch und Miesitz), Mittelpöllnitz (Ortsteile Mittelpöllnitz und Porstendorf), Neustadt an der Orla (Ortsteile Breitenhain, Lichtenau, Moderwitz, Neunhofen, Neustadt an der Orla, Stanau und Stößwitz), Rosendorf (Ortsteile Rosendorf und Zwackau), Schmieritz (Ortsteile Schmieritz, Traun und Weltwitz) und Triptis (Ortsteile Burkersdorf, Döblitz, Oberpöllnitz, Ottmannsdorf, Pillingsdorf, Schönborn und Triptis).

Zusätzlich zum Landratsamt Saale-Orla-Kreis erließ auch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung, mit der der Geflügelverkauf an strenge Maßnahmen geknüpft wird. Beide Allgemeinverfügungen gelten bis auf Widerruf. Einsehbar sind sie auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit