Jugendschöffenwahl 2023: Saale-Orla-Kreis sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter

15. Februar 2023 - Ab sofort sind Bewerbungen für die Jugendschöffenwahl 2023 möglich / Juristische Ausbildung ist nicht nötig, stattdessen ist Lebens- bzw. Berufserfahrung gefragt

Der Bewerbungsbogen für die Jugendschöffenwahl im Saale-Orla-Kreis liegt neben dem blauen Plakat des Thüringer Justizministeriums zur Schöffenwahl 2023 auf einem Tisch (Symbolfoto).Der Bewerbungsbogen für die Jugendschöffenwahl im Saale-Orla-Kreis liegt neben dem blauen Plakat des Thüringer Justizministeriums zur Schöffenwahl 2023 auf einem Tisch (Symbolfoto).

Am 31. Dezember 2023 enden landesweit die Amtszeiten der bei den Jugendgerichten tätigen Jugendschöffen. In Vorbereitung der Wahl der neuen Jugendschöffen stellen die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise Vorschlagslisten mit geeigneten Personen für das Jugendschöffenamt auf.

Ab sofort sind deshalb Bewerbungen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die fünfjährige Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 möglich.

Wer sich als Jugendschöffe bewirbt, soll erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Gesucht wird möglichst eine gleiche Anzahl von Frauen und Männern, die zwischen 25 und 69 Jahre alt sind.

Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorliegenden Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sowohl aus beruflicher Erfahrung als auch aus gesellschaftlichem Engagement erwachsen sein. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der zum Teil anstrengenden Teilnahme an den Sitzungen – gesundheitliche Eignung.

Der Bewerbungsbogen ist am Ende dieser Seite zu finden. Zudem hat das Thüringer Justizministerium hat für Bürgerinnen und Bürger eine Informationsbroschüre aufgelegt, die Sie hier abrufen können: https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl.

Für Nachfragen stehen Ansprechpartner im Fachbereichsbüro Soziales, Jugend, Gesundheit des Landratsamtes und im Jugendamt zur Verfügung (Telefon-Nr.: 03663/488-732; E-Mail: jugendschoeffen@lrasok.thueringen.de).

Interessierte, die sich als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe bewerben möchten, werden gebeten, den unterschriebenen Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl bis spätestens 30. April 2023 beim

Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Fachbereichsbüro Soziales, Jugend, Gesundheit
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz

in einem geschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Jugendschöffen“ einreichen.