Landratsamt versendet Bescheide für Genesene

20. Mai 2021 - Bürgerinnen und Bürger des Saale-Orla-Kreises, die im zurückliegenden halben Jahr nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert waren, erhalten automatisch einen Nachweis

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Schleiz. Am heutigen Donnerstag und morgigen Freitag versendet das Landratsamt Saale-Orla-Kreis mehrere tausend Bescheide, mit denen Bürgerinnen und Bürger offiziell nachweisen können, dass sie als Corona-Genesene gelten und damit weitgehend von der Test- und Quarantänepflicht sowie von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen befreit sind. Im Laufe der kommenden Woche sollten die Bescheide bei den Betroffenen eingegangen sein.

Hinweis: Bei einigen dieser Bescheide wurden versehentlich die Geburtsdaten der Personen in einer falschen Darstellung gedruckt. Diese Bescheide werden an die Genesenen neu versendet, informiert der Fachdienst Gesundheit.

Personen, die in diesem Zeitraum umgezogen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich beim Landratsamt zu melden (E-Mail an genesene@lrasok.thueringen.de). Das zweisprachig ausgestellte Dokument (deutsch und englisch) erhalten alle Bewohnerinnen und Bewohner des Saale-Orla-Kreises, denen mittels PCR-Test eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde.

Die Tests müssen mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen. Andere Methoden, etwa ein Antikörpertest, können nicht berücksichtigt werden, da hier keine datumsgenaue Zuordnung möglich ist. Entsprechend der genannten Fristen gelten die Erleichterungen für Genesene nur bis zum Tag, an dem der positive PCR-Test ein halbes Jahr zurückliegt.

Für Personen, die an Covid-19 erkrankt waren und deshalb nur einmal geimpft werden, gibt es noch kein Dokument, das diese Kombination bescheinigt. Daher benötigt dieser Personenkreis vorerst sowohl den Impf- als auch den Genesenen-Nachweis. Wie lange die Infektion zurückliegt, ist nicht relevant, so dass der Test in diesem Fall auch länger als sechs Monate zurückliegen kann.

Die Bürgerinnen und Bürger, die vor mehr als sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren und nur einmal geimpft werden bzw. wurden und daher auch den Genesenen-Bescheid benötigen, können sich beim Landratsamt melden (E-Mail an genesene@lrasok.thueringen.de).

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit