Maifeuer und Maibaumsetzen auch in diesem Jahr nur unter besonderen Auflagen
23. April 2021 - Kontrolliertes Abbrennen von Maifeuern ohne Zuschauer durch Feuerwehren vor Ort möglich / Aufstellen von Maibäumen ebenso nur unter Auflagen


Schleiz. Wie schon im vergangenen Jahr ist auch in diesem Jahr das Abrennen der Maifeuer nicht wie gewohnt möglich. Aufgrund der Corona-bedingten Infektionsschutzregelungen sind die beliebten Brauchtumsfeuer zum 1. Mai nur unter besonderen Auflagen gestattet. Gleiches gilt für das Aufstellen von Maibäumen.
Das kontrollierte Abbrennen eines Maifeuers ist nur durch die Freiwilligen Feuerwehren erlaubt. Die Einsatzkräfte und die Verantwortlichen vor Ort müssen dabei die geltenden Infektionsschutzregelungen einhalten und ein Hygienekonzept vorhalten. Feuer sind außerdem bei der jeweiligen Gemeinde anzuzeigen.
Das Stellen von Maibäumen ist ebenso nur durch die Freiwilligen Feuerwehren bzw. die kommunalen Bauhöfe oder beauftragte Firmen erlaubt.
In jedem Falle muss beides – also das Abrennen eines Maifeuers sowie das Stellen eines Maibaumes – im kleinsten Kreis und ohne jegliches Publikum stattfinden. Auch Verköstigungen aller Art sind untersagt.
Zum Schutz von nistenden Vögeln oder anderen Kleintieren sollten die Baum- und Strauchschnitthäufen vor dem Abbrennen noch einmal umgesetzt werden.
Pressesprecherin
Julia Weiß