Mehr als ein Drittel der Kindergartenkinder in Notbetreuung (aktualisiert)

27. Januar 2021 - Tendenz bei der Notbetreuung insbesondere in Kindergärten weiter steigend / Saale-Orla-Kreis verzichtet auf Hortgebühren für Februar / Kita-Träger warten auf Beschlüsse des Landtags

Kind Schule 865116 1920 pixabayKind Schule 865116 1920 pixabay

Schleiz. Seit inzwischen sechs Wochen haben die Schulen und Kindertagesstätten Thüringens ihre Pforten für den regulären Betrieb geschlossen und stehen nur noch für eine Notfallbetreuung zur Verfügung. Ob Präsenzunterricht bzw. Kita-Betreuung nach dem 14. Februar wieder aufgenommen werden, ist vom weiteren Infektionsgeschehen abhängig und aktuell noch unklar. Doch selbst wenn nicht, dürfte die Zahl der Mädchen und Jungen, die die Einrichtungen aufsuchen, steigen; etwa weil Eltern ihren Arbeitsstellen nicht unbegrenzt lange fern bleiben können.

Insbesondere gilt das für den Kita-Bereich. Aktuell (Stand 26. Januar) nehmen im Saale-Orla-Kreis die Eltern von 1364 der rund 3700 Kindergartenkinder die Möglichkeit der Notbetreuung wahr. Das entspricht mit rund 37 Prozent einer Auslastung von mehr als einem Drittel. Zum Vergleich: Vor zwei Wochen beteiligten sich 1184 Mädchen und Jungen aus dem Saale-Orla-Kreis an der Kita-Notbetreuung, zu Beginn des Jahres 872 – Tendenz weiter steigend.

Nicht ganz so hoch ist die Nachfrage bei den Schulen, für die in dieser Woche die vorgezogenen Winterferien auf dem Programm stehen. Hier lag der Anteil der Schülerinnen und Schüler in Notbetreuung im Bereich des Schulamts Ostthüringen, zu dem auch der Saale-Orla-Kreis gehört, bei der letzten Erhebung am 14. Januar bei knapp 14 Prozent. Auch hier war im Vergleich zum Jahresanfang ein Anstieg zu verzeichnen. Im Bereich der Schulen wird die Notbetreuung bis zur sechsten Klasse bzw. in allen Klassenstufen bei Förderschulen angeboten.

Eine wiederkehrende Frage im Zusammenhang mit der Aussetzung des Präsenzunterrichts bzw. der Kindergarten-Schließung ist die nach den Hort- bzw. Kita-Gebühren, die bislang trotz der Einschränkungen erhoben wurden. In beiden Fällen ist davon auszugehen, dass der Freistaat Thüringen den Eltern die Kosten erstattet wird. Wie genau die Erstattung aussehen wird und ob sie auch für Kinder in Notbetreuung gilt, steht aber noch nicht fest. Vorgesehen ist, dass sich der Thüringer Landtag in der kommenden Woche mit dem Thema befasst.

Für den vom Landratsamt verantworteten Hortbereich entschied Landrat Thomas Fügmann nun, die Eltern der rund 2500 Hortkinder aus dem Saale-Orla-Kreis bereits jetzt von der Gebühr zu befreien – und zwar unabhängig davon, ob die Notbetreuung in Anspruch genommen wird oder nicht. „Die Notbetreuung ist kein pädagogisches Programm und die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler gehen sehr verantwortungsbewusst damit um. Deswegen sollten auch keine Gebühren fällig werden“, so der Landrat und ehemalige Lehrer.

Damit können sich die betroffenen Eltern darauf einstellen, dass die eigentlich in diesen Tagen fälligen Hortgebühren für Februar nicht eingezogen werden. Gleichermaßen können diejenigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, ihre Daueraufträge unterbrechen bzw. von der Gebührenüberweisung für Februar absehen.

„Da wir die Gebühr für Januar schon eingezogen hatten, verzichten wir nun auf die Februarzahlung, auch wenn noch unklar ist, ob die Schulen und damit die Horte in der zweiten Monatshälfte wieder öffnen. Was zu viel bezahlt wurde, wird zurückerstattet oder verrechnet. Das hat bereits im ersten Lockdown recht unkompliziert geklappt“, erklärt dazu der Leiter des Fachdienst Schulverwaltung im Landratsamt, André Jahn.

Etwas anders ist die Sachlage bei den Kindergärten, die sich in der Verantwortung von Städten und Gemeinden bzw. freien Trägern der Liga der Wohlfahrtspflege befinden und wo die Notbetreuung ungleich stärker nachgefragt wird. Nach Kenntnis des Landratsamtes werden die Kita-Gebühren im Saale-Orla-Kreis vorerst weiterhin flächendeckend eingezogen. Dazu erklärt Dr. Jürgen Zörcher von der Volkssolidarität Pößneck als Liga-Vorsitzender für den Saale-Orla-Kreis: „Wir warten auf die Beschlüsse des Landes Thüringen. Grundsätzlich gilt für uns als freie Träger, dass wir die Kosten aus eigener Kraft gar nicht erstatten könnten.“

Nachtrag (28.01.2021): Einem Bericht der Mediengruppen Thüringen zufolge haben sich Vertreter der Regierungskoalition und der CDU darauf verständigt, dass das Land die Elterngebühren für Hort und Kita dann erstattet, wenn Kinder monatlich nicht mehr als fünf Tage an der Notbetreuung teilnahmen bzw. teilnehmen.
Ein rechtswirksamer Beschluss steht aber noch aus. Auf die Regelung im Saale-Orla-Kreis zu den Hortgebühren für den Monat Februar hat die Verständigung auf Landesebene keine Auswirkung.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit