Nachweis für Corona-Genesene wird automatisch zugesandt

12. Mai 2021 - Landratsamt versendet Bescheinigung an alle nachweislich infizierten Bürgerinnen und Bürger des Saale-Orla-Kreises / Digitaler Impfnachweis im Rahmen eines Pilotprojekts eingeführt

stay at home Jakob Pixabaystay at home Jakob Pixabay

Schleiz. Seit wenigen Tagen gelten in Deutschland für Personen, die den vollständigen Impfschutz aufgebaut haben oder als genesen gelten, weniger strenge Regeln als für die übrige Bevölkerung. Zwar müssen auch sie sich an die Masken- und Abstandspflicht halten, dafür entfallen aber weitgehend die Test- bzw. Quarantänepflicht, ebenso die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen.

Als vollständig geimpft gilt man zwei Wochen, nachdem man die nötigen Impfungen (meist zwei) erhalten hat. Als Genesene werden Personen gewertet, die ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Für die Genesenen bereitet das Landratsamt Saale-Orla-Kreis aktuell eine Bescheinigung vor, mit der sie nachweisen können, dass sie die Erkrankung im zurückliegenden halben Jahr durchgemacht haben. Der Nachweis soll noch im Laufe des Monats an alle betreffenden Bürgerinnen und Bürgern automatisch und ohne eigenes Zutun versandt werden. Lediglich Personen, die in diesem Zeitraum umgezogen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich beim Landratsamt zu melden (E-Mail an genesene@lrasok.thueringen.de).

Um die Bescheinigung auch im Ausland, beispielsweise für Urlaubsreisen, nutzen zu können, wird diese sowohl in deutsch als auch in englisch ausgestellt. Der Personenkreis der in den letzten sechs Monaten Genesenen umfasst mehr als 4000 Bewohnerinnen und Bewohner des Saale-Orla-Kreises.

Für den Nachweis zwingend erforderlich ist ein positives PCR-Testergebnis. Andere Methoden, etwa ein Antikörpertest, können nicht berücksichtigt werden, da hier keine datumsgenaue Zuordnung möglich ist.

Unterdessen besteht für vollständig geimpfte Thüringerinnen und Thüringer im Rahmen eines Pilotprojekts seit dem heutigen Mittwoch die Möglichkeit, über www.impfen-thueringen.de einen digitalen Impfnachweis abzurufen. Vorsetzung ist, dass man in einer der zentralen Thüringer Impfstellen und nicht etwa beim Hausarzt geimpft wurde.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit