Sonderimpfungen im Saale-Orla-Kreis angelaufen

8. April 2021 - Alle 7000 zusätzlichen Termine vergeben / Kapazitäten in Pößnecker Impfstelle erweitert / Impfberechtigung nur für Personen der Priorisierungsgruppen 1 bis 3

Illustration Thema Corona - Impfstoff - Hand mit HandschuhIllustration Thema Corona - Impfstoff - Hand mit Handschuh

Schleiz. Die Impfkampagne im Saale-Orla-Kreis nimmt in dieser Woche spürbar an Fahrt auf. Zum einen beginnt die Impfung nun auch in Thüringen in zahlreichen Hausarztpraxen. Zum anderen wurden am gestrigen Mittwoch die ersten Spritzen aus einem Sonderkontingent von 7000 zusätzlichen Impfdosen für die Bevölkerung des Saale-Orla-Kreises gesetzt. Erst an Gründonnerstag wurde hierfür die Terminvergabe freigeschaltet.

Geplant ist, dass die 7000 Erstimpfungen aus diesem Sonderkontingent bis zum 18. Mai durchgeführt werden. In der Impfstelle in Pößneck wurde in diesem Zusammenhang die Kapazität erweitert, so dass allein dort täglich rund 360 Menschen geimpft werden können.

Die 7000 Termine des Sonderkontingents für Personen aus dem Saale-Orla-Kreis sind nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen seit dem heutigen Donnerstag vergriffen. Allerdings gibt es Hinweise, dass auch einige Personen Impftermine buchten, die dafür gemäß der Impfreihenfolge noch keine Berechtigung haben. Impfberechtigt sind im Zuge der Sonderimpfungen für den Saale-Orla-Kreis nur Personen der Priorisierungsgruppen 1 („Höchste Priorität“), 2 („Hohe Priorität“) und 3 („Erhöhte Priorität“).

Darauf weist auch ein eher unscheinbarer Hinweis im Onlineportal für die Impf-Terminvergabe in Thüringen hin. Die Indikation lautet „Hotsport-Region – Sonderimpfung | Landkreis Saale-Orla-Kreis – Priorisierung gem. §4 ImpfVO“. Paragraf 4 der Impfverordnung, auf den hier verwiesen wird, regelt, welche Personen zur Gruppe „Erhöhte Priorität“ gehören.

Im Detail kann der Kreis der impfberechtigten Personen unter anderem auf www.impfen-thueringen.de im Bereich Impfberechtigte nachgelesen werden. Wer bei seinem Impftermin nicht die entsprechende Berechtigung nachweisen kann, muss damit rechnen, vor Ort abgewiesen zu werden.

Personen, die versehentlich einen Termin ohne Berechtigung gemäß Impfreihenfolge gebucht haben, können diesen über einen Link in der E-Mail mit der Terminbestätigung stornieren und so anderen Menschen die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu erhalten. Alternativ kann man bereits gebuchte Termine telefonisch unter 03643 / 49 50 49 0 stornieren.

Die Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 („Erhöhte Priorität“) für Personen aus dem Saale-Orla-Kreis war an die 7000 zusätzlichen Impfdosen geknüpft. Die übliche, thüringenweite Terminvergabe die auch weiterhin der Bevölkerung des Saale-Orla-Kreises offen steht, beschränkt sich im Moment nur auf die Priorisierungsgruppen 1 („Höchste Priorität“) und 2 („Hohe Priorität“).

Bis zum Stichtag 7. April erhielten nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen 8500 Menschen mit Wohnsitz im Saale-Orla-Kreis ihre erste Impfung gegen Covid-19. Das entspricht rund 10,6 Prozent der Bevölkerung. Der Thüringer Durchschnitt liegt nach offiziellen Angaben bei 14,3 Prozent. Die Zweitimpfung wurde bis dato 3452 Frauen und Männern aus dem Landkreis verabreicht.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit