Wasserentnahme aus Flüssen und Seen zur Bewässerung bleibt weiterhin untersagt

20. Mai 2021 - Regelung der Unteren Wasserbehörde des Saale-Orla-Kreises wird aufrechterhalten / Aktuelle Regenfälle genügen noch nicht für nachhalte Durchfeuchtung des Bodens

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Schleiz. Das weitgehende Verbot der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Bewässerung bleibt im Saale-Orla-Kreis nach wie vor bestehen. Die entsprechende Regelung aus dem Jahr 2019, die bis auf Widerruf gilt, hat trotz teils ergiebiger Regenfälle in den letzten Tagen weiterhin Gültigkeit.

Damit bleibt die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen, Seen und Quellen zur Bewässerung untersagt. Davon ausgenommen sind einzig die Saale inklusive der Talsperren sowie die Orla ohne Nebengewässer. Ziel der Untersagung ist der Schutz des Ökosystems Wasser als Lebensraum für unzählige Pflanzen, Tiere und Kleinstlebewesen, das durch niedrige Wasserstände oder gar das Trockenfallen von Gewässern erheblich beeinträchtigt und nachhaltig gestört wird.

„Die aktuellen Regenfälle helfen zwar und sorgen für eine Besserung der angespannten Lage, für eine langfristige Durchfeuchtung des Bodens reichen die Niederschläge aber noch nicht aus. Im April beispielsweise lagen die Niederschläge im Saale-Orla-Kreis bei durchschnittlich 20 bis 30 mm. Der langjährige Mittelwert für den Monat liegt bei 50 bis 70 mm, also mehr als doppelt so hoch. Das zeigt sich auch an den Wasserständen der Pegel der Wisenta und der Orla, die lange Zeit unter dem Mittelwasserstand lagen. Bei einer stetigen Entnahme von Wasser kann sich der teils nach wie vor kritische Zustand unserer heimischen Gewässer nicht nachhaltig verbessern“, heißt es hierzu aus der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis.

Das Verbot gilt auch für den Fall, dass durch die zuständige Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme – etwa für Städte und Gemeinden oder landwirtschaftliche Unternehmen – erteilt wurde. Bei Verstößen gegen das Entnahmeverbot drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Die vollständige Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern des Saale-Orla-Kreises finden Sie auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit