Allgemeinverfügung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen und zur Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zur Sperrung der B2 in der Ortsdurchfahrt Gefell für Fahrzeuge über 7,5 t zur Beschränkung des Schwerlastverkehrs

Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 11.01.2024

Der Landrat des Saale-Orla-Kreises erlässt als zuständige untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO in der aktuell geltenden Fassung i. V. m. § 2 Abs. 3 Nr. 2 e) der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts in der aktuell geltenden Fassung und § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) in der aktuell geltenden Fassung, zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen die folgende Allgemeinverfügung.

Mit der Allgemeinverfügung vom 11. Januar 2024 werden die Regelungen der Allgemeinverfügungen vom 17. November 2022 und 15. Oktober 2021 unbefristet verlängert. Ergänzend wird die Aufstellung des Zusatzzeichens "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" angeordnet.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Mitteilung vom 11. Januar 2024.