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Waffentransport - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz grenzüberschreitend verbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen

  • Der Empfänger ist zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt.
  • Der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten ist gewährleistet.
  • Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
  • Ist der Bestimmungsort ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, so ist zusätzlich dessen Zustimmung (Einfuhrerlaubnis) notwendig.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen mitzubringen sind, ist mit der zuständigen Stelle zu klären (wie Angaben über die Person des Überlassers und des Erwerbers, Angaben über die Waffen, Lieferanschrift).

Bitte beachten Sie, dass die Waffenbehörde die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen kann, wenn die zuständige Behörde des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat, also von dieser eine Einfuhrerlaubnis erteilt wurde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig für die Erteilung einer Verbringungserlaubnis ist die Waffenbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Ein Service des Landes Thüringen