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Bauliche Anlagen an Gewässern

Leistungsbeschreibung

Nach § 28 Abs. 1 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) bedarf die Errichtung (Errichtung, Änderung oder Beseitigung) einer Anlage am Gewässer (II.-Ordnung) einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Zu den Anlagen gemäß § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zählen:
1. bauliche Anlagen wie Gebäude, Brücken, Stege, Unterführungen, Hafenanlagen und Anlegestellen
2. Leitungsanlagen

An wen muss ich mich wenden?

Die Untere Wasserbehörde steht Ihnen für Fragen rund ums Thema "Anlagen am Gewässer" zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag mit:

  • Verzeichnis über die Planungsunterlagen
  • Erläuterungen (Vorhabensträger; Zweck des Vorhabens; bestehende Verhältnisse (Gewässersohle, Bauwerk, Gewässerböschung) Angaben zum Gewässerprofil ober-  und unterstrom der geplanten Brücke / Durchlass
  • Art und Umfang des Vorhabens; Auswirkungen des Vorhabens; Rechtsverhältnisse; Kosten Brutto)
  • Angaben zur bestehenden Brücke / Durchlass (lichte Weite, lichte Höhe, Überfahrtbreite (Länge)) - mit dem Neubau darf keine Verschlechterung der hydraulischen Situation einhergehen
  • Zustimmungserklärung des Trägers der Gewässerunterhaltungslast
  • Zustimmungserklärung der betroffen Flurstückeseigentümer, sofern Sie nicht Grundstückseigentümer sind
  • Übersichtslageplan M 1 : 25000 oder 1 : 10000 mit Angaben des genauen Standortes des Vorhabens
  • Lage- und Höhenplan (bezogen auf NHN-, HN- oder NN-Höhen) M 1 : 500
  • Auszug aus der Flurkarte / Grundstücksverzeichnis
  • Behördlich abgestimmtes hydrologisches Gutachten, aus dem die Hochwasserscheitelabflüsse mit Wahrscheinlichkeitsaussage hervorgehen bzw. Abstimmung der gewählten Hochwasserabflüsse mit der Unteren Wasserbehörde
  • Nachvollziehbare hydraulische Nachweise (Wasserspiegellinienberechnung, Aufstauberechnung nach Energielinienmethode gemäß DIN 19 661), HQ100-Nachweis bzw. Bemessungshochwasser mit 50 cm Freibord
  • Bauzeichnungen der baulichen Anlagen (Ansichten, Grundrisse, Längs- und Querschnitte) 
  • Längsschnitt des Wasserlaufes M 1 : 500/100 entsprechend der aufgemessenen Höhen der Querprofile (Sohle und Ufer rechts und links) und dargestellte Veränderungen, die durch die geplante bauliche Anlage bedingt sind 
  • Querprofile an markanten Stellen oder in gleichmäßigen Abständen (1 Querprofil in Höhe der baulichen Anlage rechtwinklig zur Achse des Wasserlaufes sowie jeweils Querprofile ober- und unterhalb der baulichen Anlage M 1 : 100)  Die Vermessung der Querprofile ist einschließlich Vorland notwendig.

Welche Gebühren fallen an?

In Abhänigkeit der Investitionskosten nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN).

Welche Fristen muss ich beachten?

Mindestens 4 Monate vor dem geplanten Baubeginn beantragen.

Rechtsgrundlage

 § 36 WHG und  § 28 ThürWG

Was sollte ich noch wissen?

Die Saale ist ein Gewässer I-Ordnung. Anträge für Anlagen am Gewässer sind bei der Oberen Wasserbehörde zustellen.