Abschnitt der Bundesstraße 2 in Gefell wird für den Schwerlastverkehr gesperrt

15. Oktober 2021 - Verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes tritt morgen in Kraft / Beschilderung wird durch Thüringer Landesamt für Bau- und Verkehr beauftragt

Unterzeichnung Allgemeinverfügung des Landratsamtes zum Schwerlastverkehr auf der B 2 in GefellUnterzeichnung Allgemeinverfügung des Landratsamtes zum Schwerlastverkehr auf der B 2 in Gefell

Schleiz/Gefell. Die lange Zeit des lauten und gefährlichen Schwerlastverkehrs in der Stadt Gefell geht ihrem Ende entgegen. Heute unterzeichnete Landrat Thomas Fügmann eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen und zur Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zur Sperrung der B2 in der Ortsdurchfahrt Gefell für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zur Beschränkung des Schwerlastverkehrs.

Als zuständige untere Straßenverkehrsbehörde verfügt das Landratsamt die Sperrung der Bundesstraße 2 in der Ortsdurchfahrt Gefell für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen als verkehrsrechtliche Anordnung. Die Bundesstraße 2 wird im Abschnitt zwischen Hofer Str. 20 und Schleizer Str. 38 für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen durch die Aufstellung der Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t“  mit Zusatzzeichen „Anlieger frei!“ gesperrt. Diese Anordnung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2022.

Die heute veröffentlichte Allgemeinverfügung tritt am morgigen 16. Oktober 2021 in Kraft. Umgesetzt wird die Sperrung natürlich erst mit der Aufstellung der Beschilderung, die nun beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragt wird. Dann wird sie für die Verkehrsteilnehmer auch vor Ort sichtbar.

Mit dem heutigen Tag wird ein umfangreiches verkehrsrechtliches Verfahren zum Abschluss gebracht, an dem mehrere Behörden und Institutionen in den Freistaaten Thüringen, Bayern und Sachsen beteiligt waren. Die Bundesstraße 2 ist eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen den drei Ländern und wird von Navigationssystemen als kürzeste Verbindung zwischen den regionalen Autobahnen angezeigt. In den vergangenen Jahren hatte sich das Aufkommen des Schwerlastverkehrs in diesem Abschnitt der B2 durch immer neue Firmenansiedlungen mit entsprechender Logistik stetig weiter erhöht.

„Wir sind stolz, diesen Prozess, der aufgrund des hohen Aufwandes lange gedauert hat, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gefell erfolgreich abgeschlossen zu haben. Die Lärmbelastung für die Anwohner, auch nachts, hat jegliche Zumutbarkeit bei weitem überschritten. Hinzu kommen reale Gefahren für die Fußgänger und anderen Verkehrsteilnehmer durch das hohe Aufkommen des LKW-Verkehrs, der durch die Stadt Gefell fährt“, so Landrat Thomas Fügmann.

„Die Beschränkung des Schwerlastverkehrs wird zur Verbesserung der Luftqualität und zur Vermeidung möglicher Gesundheitsgefahren durch Feinstäube und Stickstoffdioxide vorgenommen“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Im Vorfeld waren bei der Kreisverwaltung insgesamt 59 Anträge auf Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm- und Luftschadstoffbelastung in der Ortslage Gefell eingegangen. Beantragt wurden die Maßnahmen von der Stadt Gefell selbst, von der Bürgerinitiative für eine sichere und lebenswerte Stadt Gefell bis hin zu Anwohnern der betroffenen Gemeinden. Es wurde vorgetragen, dass durch den Schwerlastverkehr ein Lärmpegel sowie eine Schadstoffbelastung verursacht werden, die die Gesundheit der betroffenen Anwohner gefährden sowie schädliche Umwelteinwirkungen verursachen.

Im Juni 2020 erfolgte durch den Baulastträger, hier das Thüringer Landesamt für Bau- und Verkehr, eine schalltechnische Zusatzuntersuchung. Das daraus hervorgehende Gutachten basiert auf Analyse-Verkehrsdaten aufgrund von Einzelzählungen aus den Jahren 2018/2019. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass im Zuge der B 2 zwischen der Hofer Straße 20 und der Schleizer Straße 38 mit maximalen Beurteilungspegeln von 76,2/ 68,8 dB (A) Tag/ Nacht hohe Betroffenheiten zu verzeichnen sind. Damit wurden die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinie-StV im Kern-Dorf- und Mischgebiet um 4,2 db (A) am Tag bzw. um 6,8 dB (A) in der Nacht überschritten. Im konkreten Fall ist festzustellen, dass bei einer Verkehrsbelegung im südlichen Ortseingang Gefell B2 von 5441 Kfz/24h mit 1321 LKW/24h ein für eine Bundesstraße außergewöhnlich hoher Schwerverkehrsanteil mit 24 Prozent zu verzeichnen ist (Verträglichkeitsanalyse für die Ortsdurchfahrt Gefell vom 05.08.2019).

Im Rahmen eines Anhörverfahrens wurden die benachbarten Landkreise, Landes- und Regierungsbehörden, Polizei, Autobahnbetreiber sowie Vertreter der Transportunternehmerbranche um Stellungnahme gebeten. Dies erfolgte in mehreren Anhörungsschritten, sowohl im schriftlichen Verfahren als auch in gemeinsamen Besprechungen bis hin zur Endabstimmung des Verkehrszeichenplans. Alle Einwände wurden geprüft und gewichtet. In dem Verfahren wurden konkret 12 Varianten zur Einschränkung des Schwerlastverkehrs in der Ortslage Gefell detailliert geprüft.

Die Straßenverkehrsbehörde kam schließlich zu dem Ergebnis der Sperrung des genannten Abschnittes innerhalb des Stadtgebietes zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen in Form einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und einer Tonnagebegrenzung auf 7,5t. Ein milderes Mittel steht aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht zur Verfügung.

Zugegen bei der Unterzeichnung der Allgemeinverfügung durch den Landrat waren der Fachbereichsleiter Zentrale Aufgaben, Bau, Bildung, Dr. Jens Heynisch, und der Bürgermeister der Stadt Gefell, Marcel Zapf. Marcel Zapf nannte die nun in Kraft tretende verkehrsrechtliche Anordnung einen „extrem wichtigen Schritt in der richtigen Richtung“. Die Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Gefell habe in den vergangene 10 bis 15 Jahren immer weiter zugenommen und würde gemäß aktuellen Prognosen weiter ansteigen, so Zapf. Dies sei „nicht mehr tragbar“. Sein Dank gilt allen beteiligten Behörden und dem Ingenieurbüro sowie den Mitgliedern der Bürgerinitiative Gefell, die nachdrücklich auf die Problematik aufmerksam gemacht haben und konstruktiv am Prozess der Lösungsfindung beteiligt waren.
Dr. Jens Heynisch erinnert an eine Vielzahl von Vorort-Terminen und Gesprächen mit allen Beteiligten auf verschiedenen Ebenen, aber auch mit der ähnlich vom Schwerlastverkehr betroffenen Gemeinde Zollgrün und hofft, dass mit der neuen Verkehrsregelung eine deutliche Entlastung eintritt.

Als erster Testlauf hat eine mehrmonatige Sperrung aufgrund einer Straßenbaumaßnahme in Dobareuth funktioniert, die bewies, dass die Umleitungen – auch für die benachbarten Kreise und Bundesländer funktionieren.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt stimmte der Sperrung des Abschnittes der B 2 in Gefell zu und gab dem Landkreis auf, während einer einjährigen Testphase ein Monitoringverfahren durchzuführen. Die Überwachung und Dokumentation des Verkehrsaufkommens erfolgt dabei durch die Stadt Gefell mit Unterstützung der Landesbehörde.

Die Herstellung und Installation der Beschilderung an den betroffenen Verkehrswegen in den drei Bundesländern wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ein Termin der Fertigstellung könne derzeit nicht genannt werden.

Brit Wollschläger
Pressesprecherin