Immissionsschutz-Beschwerden

Fühlen Sie sich beeinträchtigt durch

  • Luftverunreinigungen (Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe)
  • Geräusche
  • Erschütterungen
  • Licht
  • Wärme
  • Strahlen und ähnliche Erscheinungen

können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die untere Immissionsschutzbehörde wenden - wenn die Beeinträchtigung im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage steht und sie sich regelmäßig im Einwirkungsbereich dieser Anlage aufhalten (Beschwerdebefugnis).

Um einen Anlagenbetrieb handelt es sich bei

  • Betriebsstätten,
  • Maschinen,
  • Geräten,
  • sonstigen ortsfesten Einrichtungen,
  • Lagerplätzen,
  • Grundstücken auf denen emissionsträchtige Arbeiten durchgeführt werden wie z.B. Baustellen 

Handelt es sich zum Beispiel um Lärm einer Feier (Grölen, Klatschen etc. - sogenannter "verhaltensbezogener Lärm") wenden Sie sich bitte an die Ordnungsbehörde bzw. Polizei!

Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes können Sie sich mit Ihrem Anliegen ebenso an die örtliche Polizei wenden. Benutzen Sie hierfür in der Regel bitte nicht den Notruf, sondern die normale Rufnummer! (Polizeiinspektion Saale-Orla: 03663 4310)

Die Bearbeitung einer Beschwerde erfordert oftmals die Mitwirkung des Beschwerdeführers, zu der er gem. § 26 Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz verpflichtet ist. Diese erschöpft sich regelmäßig in der Erstellung von Erfassungsbögen, damit Umfang und Ausmaß der Beeinträchtigung als wesentliche Beurteilungskriterien in die Entscheidungsfindung einfließen kann.

Nutzen Sie dazu bitte folgende Formulare!