Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt fort
29. Januar 2021 - Saale-Orla-Kreis verlängert Regelungen zu Maskenpflicht in bestimmten städtischen Bereichen analog zu den Thüringer Corona-Verordnungen bis 14. Februar


Schleiz. Mit einer neuen Allgemeinverfügung gleicht der Saale-Orla-Kreis die bestehenden Regelungen zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum an die Geltungsdauer der Corona-Verordnungen des Freistaats Thüringen an. So wurde die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in stark frequentierten Bereichen in Bad Lobenstein, Neustadt, Pößneck, Schleiz und Triptis, die in der ab 30. Januar gültigen Allgemeinverfügung genau benannt werden, bis einschließlich 14. Februar verlängert.
Grundlage sind die weiterhin hohen Infektionszahlen für den Landkreis. Zwar sank die Sieben-Tage-Inzidenz zum heutigen Freitag erstmals seit mehr als zwei Monaten unter den Wert von 200, ob diese Entwicklung nachhaltig ist, ist aber noch nicht absehbar. Sollte sich das Infektionsgeschehen für zehn Tage unterhalb dieser Schwelle einpegeln, ist eine vorzeitige Aufhebung der Allgemeinverfügung denkbar.
Die jeweiligen Bereiche im öffentlichen Raum, an denen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht, bleiben weitgehend dieselben. Änderungen gibt es nur im Gebiet der Stadt Triptis. Eine genaue Auflistung der betroffenen Bereiche sowie eine bildliche Darstellung kann der Allgemeinverfügung bzw. deren Anlage entnommen werden.
Anders als für andere Bereiche des öffentlichen Lebens durch die Landes-Verordnung festgelegt, genügt es, auf den genannten Straßen und Plätzen eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine medizinische oder FFP2-Maske ist nicht vorgeschrieben.
Abrufbar ist die Allgemeinverfügung auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona / Rechtsgrundlage in Thüringen und im Kreis.
Für Rückfragen zum Thema Corona sind die Telefone der Bürgerhotline im Landratsamt Saale-Orla-Kreis im neuen Jahr wieder von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter 03663 / 488-888 erreichbar. Schriftliche Anfragen können zudem via E-Mail an buergerhotline@lrasok.thueringen.de gestellt werden.
Pressesprecher
Alexander Hebenstreit