Partner zum Ableisten von Sozialstunden gesucht

31. März 2021 - Jugendgerichtshilfe startet Aufruf an Vereine und gemeinnützige Einrichtungen im Landkreis / Mehrere Einrichtungen haben pandemiebedingt Angebote zurückgezogen

Illustration zum Thema Arbeitsstelle für Sozialstunden - Schubkarre und MülltonneIllustration zum Thema Arbeitsstelle für Sozialstunden - Schubkarre und Mülltonne

Schleiz. Auch im Saale-Orla-Kreis werden regelmäßig Sozialstunden für delinquente Jugendliche – etwa vom Amtsgericht in Pößneck oder der Zweigstelle Bad Lobenstein– verhängt.  Sozialstunden sind ein Instrument, um erzieherisch auf straffällig gewordene Jugendliche/Heranwachsende einzuwirken. Ziel ist es, deren Lebensführung positiv zu beeinflussen.

Aber wie findet man als Jugendliche(r) eine Arbeitsstelle, wo man die Sozialstunden ableisten kann? „Das ist leider aktuell sehr schwierig, es gibt nur sehr wenige Stellen im Saale-Orla-Kreis“, weiß Anika Rentsch von der Jugendgerichtshilfe im Fachdienst Jugend und Familie/Jugendamt des Landratsamtes.

Deshalb ruft die Jugendgerichtshilfe gemeinnützige Vereine, Träger, Einrichtungen auf, solche Angebote bereit zu stellen. Meist sind es 30 oder 40 Sozialstunden, die straffällig gewordene Jugendliche abzuleisten haben. In seltenen Fällen auch bis zu 100 Stunden. Je nachdem, ob die jungen Leute beispielsweise gerade eine Ausbildung absolvieren oder bereits berufstätig sind, können die Stunden wochentags, nach der Arbeit oder auch an Wochenenden geleistet werden. „Sie arbeiten unentgeltlich, sind aber während dieser Zeit gesetzlich versichert, was Arbeits- oder Wegeunfälle betrifft“, betont Anika Rentsch von der Jugendgerichtshilfe. Die jeweiligen gemeinnützigen Vereine weisen die Jugendlichen in die Arbeit ein und bestätigen die geleisteten Stunden. „Vereine, die Interesse haben, erhalten von uns alle weiteren Informationen“, so Rentsch.

Im Saale-Orla-Kreis ist es so geregelt, dass sich die jungen Leute in Eigeninitiative um eine Stelle kümmern, wo sie die Stunden leisten können. Sie müssen einerseits die Hemmschwelle überwinden, selbst nachzufragen und sich vorzustellen, andererseits können sie so eine weitere Möglichkeit zur beruflichen Orientierung nutzen. Beispielsweise im sozialen Bereich, in der Landschaftspflege, in Gartenanlagen oder im Stadtbauhof bzw. im Tierheim.

Bisher konnte die Jugendgerichtshilfe jeweils eine Liste mit 30 bis 40 Vereinen und Einrichtungen für die Bereiche Oberland und Orlatal anbieten, wo sich die jungen Leute melden und Termine für die Sozialstunden vereinbaren konnten. Nun haben mehrere Anbieter ihre Angebote wegen der Infektionsschutzbestimmungen der Corona-Pandemie  zurückgezogen.

„Das ist für die jungen Leute wirklich problematisch. Deshalb bitten wir die Vereine und Einrichtungen, zu überlegen, wo sie einerseits tatkräftige Hilfe gebrauchen können und andererseits Jugendlichen eine Chance geben können“, sagt Anika Rentsch und betont auch, dass sich die jungen Leute in der Regel sehr bemühen und zuverlässig sind. „Wir haben überwiegend wirklich gute Erfahrungen gemacht“, so Anika Rentsch.

Sozialstunden können entweder in einem Gerichtsverfahren oder in einem Diversionsverfahren als erzieherische Maßnahme angeordnet werden. Beispielsweise nach Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Eigentums- oder Verkehrsdelikten. Leistet der oder die Jugendliche die angeordneten Sozialstunden nicht ab, kommt die Verhängung eines Arrestes in Betracht. Findet der oder die Jugendliche zeitnah keine Stelle für die Sozialstunden, kann die Frist, in der diese zu absolvieren sind, auch verlängert werden.

Ein Dank geht an den Verein Pößnecker Altenburgfreunde, der zuletzt beim ersten Arbeitseinsatz dieses Jahres auf sein Angebot für Sozialstunden aufmerksam machte. Hier können sich junge Leute auf der Suche nach einer Arbeitsstelle für die Sozialstunden sofort melden.

Kontakt:
Jugendgerichtshilfe Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Telefon (03663) 488 954 /955

Pressesprecherin
Brit Wollschläger