Saale-Orla-Kreis passt vorbeugende Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest an

14. Februar 2025 - Neue Allgemeinverfügung schreibt geltendes Regelwerk für Jägerinnen und Jäger im Saale-Orla-Kreis weitgehend fort, ändert aber den räumlichen Fokus

Ein Wildschwein steht im Wald (Symbolfoto).Ein Wildschwein steht im Wald (Symbolfoto).

Schleiz. Bereits seit Herbst 2021 gelten im Saale-Orla-Kreis besondere Regelungen für Jägerinnen und Jäger zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Grund für die damaligen Maßnahmen war der erstmalige Nachweis der ASP in Deutschland, genauer gesagt im Landkreis Meißen und damit weniger als 100 Kilometer von der thüringischen Landesgrenze entfernt. Seither wurden deutschlandweit immer wieder Fälle der Tierseuche nachgewiesen, weswegen weiterhin vorbeugende Maßnahmen gegen deren Ausbreitung gelten.

Im Saale-Orla-Kreis wurden die Schutzmaßnahmen nun mit einer neuen Allgemeinverfügung fortgeschrieben, die das bisherige, zuletzt am 3. September 2024 aktualisierte Regelwerk für Jägerinnen und Jäger ersetzt und am 15. Februar 2025 in Kraft tritt. Inhaltlich bringt die neue Allgemeinverfügung zwei wesentliche Änderungen mit sich: Einerseits müssen größere Gesellschaftsjagden (mehr als 20 Teilnehmer) nicht mehr beim Veterinäramt angemeldet werden, anderseits verschiebt sich der räumliche Fokus bei den Maßnahmen zur ASP-Früherkennung.

Waren hiervon bislang vor allem die Jagdgebiete östlich der Autobahn A9 betroffen, wird der Fokus nun auf die Reviere gelegt, die beidseitig entlang der Autobahn liegen. Einige Jagdbezirke, beispielsweise Gefell oder Mittelpöllnitz-Porstendorf, fallen dadurch aus dem verstärkten Monitoring heraus, andere, beispielsweise Sparnberg oder Dreba, kommen neu hinzu.

„Die Änderungen beruhen auf einer Erlassänderung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie und dem Wissen zur dynamischen Ausbreitungstendenz des ASP-Virus. Das verbreitet sich vor allem entlang von Haupthandelswegen wie Autobahnen, die gleichzeitig eine künstliche Grenze zwischen Wildschweinpopulationen setzen. Daher ist es sinnvoll, ein aktives Monitoring entlang der Autobahnen durchzuführen, wie hier im Saale-Orla-Kreis entlang der A9“, erklärt Amtstierärztin Caroline Jarmuth.

Innerhalb der betreffenden Jagdbezirke muss bei jedem gesund erlegten Wildschwein eine Blutprobe zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest genommen werden. Darüber hinaus gilt für den gesamten Saale-Orla-Kreis, dass jedes krank erlegte oder verendet aufgefundene Wildschwein unverzüglich dem Veterinäramt unter Angabe des GPS-Standortes anzuzeigen ist.

Die komplette Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 14. Februar 2025 sowie die dazugehörigen Anlagen sind unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen / Tierhaltung und Jagd zu finden.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit


Das aktive ASP-Monitoring (Untersuchung von Blutproben gesund erlegter Wildschweine) gilt im Saale-Orla-Kreis nun zusätzlich in folgenden Jagdgebieten:

  • JG Dreba
  • JG Miesitz-Kopitzsch
  • JG Neundorf Schleiz
  • JG Pahnstangen
  • JG Plothen
  • JG Sparnberg

Nicht mehr vorgeschrieben ist das aktive ASP-Monitoring im Saale-Orla-Kreis in folgenden Jagdgebieten:

  • JG Dobareuth
  • JG Gebersreuth-Mödlareuth
  • JG Gefell
  • JG Göschitz-Rödersdorf
  • JG Göttengrün
  • JG Hirschberg-Venzka
  • JG Kirschkau
  • JG Langenbuch-Dröswein
  • JG Löhma
  • JG Lössau
  • JG Mielesdorf
  • JG Mittelpöllnitz-Porstendorf
  • JG Rothenacker-Willersdorf
  • JG Spielmes-Stelzen
  • JG Tanna-Frankendorf
  • JG Tegau-Burkersdorf
  • JG Unterkoskau-Oberkoskau
Die Allgemeinverfügung schreibt die Regelungen für Jägerinnen und Jäger im Saale-Orla-Kreis im Umgang mit der ASP fort. Geändert wurden die Jagdbezirke hinsichtlich des risikoorientierten, aktiven ASP-Monitorings. Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 14. Februar 2025
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Die Allgemeinverfügung schreibt die Regelungen für Jägerinnen und Jäger im Saale-Orla-Kreis im Umgang mit der ASP fort. Geändert wurden die Jagdbezirke hinsichtlich des risikoorientierten, aktiven ASP-Monitorings.

Untersuchungsauftrag Wildtieruntersuchungen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz Anlage 1 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 14. Februar 2025 – Untersuchungsauftrag Wildtieruntersuchungen des TLV
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Untersuchungsauftrag Wildtieruntersuchungen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz

Anleitung zur Blutprobenahme beim Wildschwein Anlage 2 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 14. Februar 2025 – Anleitung zur Blutprobenahme
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Anleitung zur Blutprobenahme beim Wildschwein

Eine Übersicht der Jagdreviere, die vom risikoorientierten, aktiven ASP-Monitoring betroffen sind. Hier muss bei jedem gesund erlegten Wildschwein eine Blutprobe auf ASP untersucht werden. Anlage 3 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 14. Februar 2025 – Jagdreviere nach Ziffer 4 der Allgemeinverfügung mit erweiterten Maßnahmen
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Eine Übersicht der Jagdreviere, die vom risikoorientierten, aktiven ASP-Monitoring betroffen sind. Hier muss bei jedem gesund erlegten Wildschwein eine Blutprobe auf ASP untersucht werden.

Hinweise zur Nutzung der APP Tierfundkataster Anlage 4 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 14. Februar 2025 – Hinweise zur Nutzung der App Tierfundkataster
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Hinweise zur Nutzung der APP Tierfundkataster

Antrag auf Aufwandsentschädigung für das Nehmen von Blutproben Anlage 5 zur Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 14. Februar 2025 – Antrag auf Aufwandsentschädigung für Blutproben
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Antrag auf Aufwandsentschädigung für das Nehmen von Blutproben